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Beteiligungsverfahren am Abfallwirtschaftsplan 2017 des Landes Bremen

Veröffentlichungsdatum:27.07.2017 Inkrafttreten28.07.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 616
Bezug (Rechtsnorm)KrWG § 30, KrWG § 31, KrWG § 32
Zitiervorschlag: "Beteiligungsverfahren am Abfallwirtschaftsplan 2017 des Landes Bremen (Brem.ABl. 2017, S. 616)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:25.06.2017
Fassung vom:25.06.2017
Gültig ab:28.07.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 30 KrWG, § 31 KrWG, § 32 KrWG
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 616
Beteiligungsverfahren am Abfallwirtschaftsplan 2017 des Landes Bremen

Beteiligungsverfahren am Abfallwirtschaftsplan 2017 des Landes Bremen

Nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) müssen die Bundesländer für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufstellen. Nach § 30 KrWG müssen diese Pläne bestimmte Mindestinhalte aufweisen, u.a. die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung und des Recyclings darstellen sowie die Abfallentsorgungsanlagen zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen benennen. Sie müssen die zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen und die Flächen, die für Deponien, für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen sowie für Abfallentsorgungsanlagen geeignet sind, ausweisen. Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen und Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten.

§ 32 KrWG besagt, dass bei der Aufstellung der Pläne die Öffentlichkeit zu beteiligen ist, und macht hierfür bestimmte Vorgaben. Diese sind im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Planaufstellung:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beabsichtigt, gemäß § 30 KrWG den Abfallwirtschaftsplan für das Land Bremen aufzustellen.

Planentwurf:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr legt einen Entwurf des Abfallwirtschaftsplans für das Land Bremen 2017 vor. Dieser besteht aus vier Teilen:

-
Der eigentliche Abfallwirtschaftsplan mit den gesetzlich geforderten Angaben
-
Bilanz der Siedlungs-, Bau- und Industrieabfälle 2007 – 2016
-
Bilanz der gefährlichen Abfälle 2004 bis 2013
-
Tabelle mit den Abfallentsorgungsanlagen im Land Bremen.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Jeder Bürger und jede Bürgerin sowie Verbände, Vereine, Firmen und ähnliche Zusammenschlüsse sind berechtigt, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Planauslegung:

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans einschließlich der Gründe und Erwägungen auf denen der Plan beruht wird vom 31. Juli 2017 bis zum 31. August 2017 während der jeweiligen Dienstzeiten an folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

-
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV):
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau
montags bis mittwochs: 9.00 bis 15.00 Uhr
donnerstags: 9.00 bis 18.00 Uhr
freitags: 9.00 bis 12.00 Uhr
-
Ortsamt Vegesack
Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen
montags bis donnerstags: 8.00 bis 15.00 Uhr
freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr
-
Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB):
Grashoffstr. 6, 27570 Bremerhaven
2. Etage in der Abteilung Gebühren und Entgelte, Zimmer 2.02 und 2.03
montags bis donnerstags: 9.00 bis 15.00 Uhr
freitags: 9.00 bis 13.00 Uhr

Weiter kann der Panentwurf im Internet unter http://www.bauumwelt.bremen.de > Fachbereich Umwelt > Abfall > AWP 2017 – Entwurf eingesehen und heruntergeladen werden.

Beteiligungsfrist:

Stellungnahmen zum Abfallwirtschaftsplan können bis zum 17. September 2017, 24:00 Uhr (Datum des Poststempels bzw. der ausgehenden E-Mail), abgegeben werden.

Form der Stellungnahme:

Stellungnahmen sind ausschließlich schriftlich und handschriftlich unterschrieben einzureichen. Der Absender muss klar erkennbar sein. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend können per Email eingereichte Stellungnahmen nur berücksichtigt werden, wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen sind.

Adressen:

Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an:

-
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Referat 23
Dienstgebäude Ansgaritorstraße 2
28195 Bremen

Für Stellungnahmen per E-Mail steht folgende Adresse zur Verfügung:

AbfallwirtschaftsplanHB@umwelt.bremen.de

Verfahrensablauf:

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der weiteren Bearbeitung des Planentwurfs angemessen berücksichtigt. Die Bilanz der gefährlichen Abfälle wird im Laufe des Verfahrens auf den Stand 2007 – 2016 aktualisiert. Hieraus können sich bei einzelnen Aussagen, auch im Plan selbst, Abweichungen ergeben. Der Plan wird gemäß § 31 KrWG auch mit benachbarten Bundesländern abgestimmt.

Der fertige Abfallwirtschaftsplan wird voraussichtlich im November der zuständigen Umweltdeputation zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dabei wird über das Beteiligungsverfahren unterrichtet sowie Gründe und Erwägungen zu angenommenen bzw. nicht berücksichtigte Stellungnahmen benannt.

Nach Deputationsbeschluss wird eine Druckfassung erarbeitet. Diese wird als Broschüre der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und dauerhaft im Internet veröffentlicht. Die Annahme des Plans durch die Deputation wird im Amtsblatt bekannt gemacht.

Es ist nicht beabsichtigt, den Abfallwirtschaftsplan für verbindlich zu erklären, da dies mangels Festlegungen z.B. von Andienungspflichten oder neuen Anlagenstandorten nicht erforderlich ist.

Bremen, den 25. Juni 2017

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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