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Der Magistrat verkündet das nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1) beschlossene Ortsgesetz:
(1) Für Sondernutzungen nach § 18 des Bremischen Landesstraßengesetzes werden Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren von den jeweils zuständigen Behörden nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage) erhoben. Dies gilt auch, wenn die Gestattung der Sondernutzung nach anderen Rechtsvorschriften erfolgt.
(2) Die Benutzungsgebühren werden als Gegenleistung für die Benutzung der Straßen im Sinne des § 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes über den Gemeingebrauch hinaus erhoben. Sie sollen nach dem wirtschaftlichen Wert der Benutzung bemessen werden und daneben auch Art und Ausmaß der Einwirkungen auf die Straße und den Gemeingebrauch berücksichtigen.
(1) Wird eine gebührenpflichtige Benutzung vorzeitig aufgegeben, besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Benutzungsgebühren.
(2) Wird eine Erlaubnis aus Gründen, die von der Erlaubnisinhaberin/vom Erlaubnisinhaber nicht zu vertreten sind, widerrufen, werden auf Antrag die entrichteten Gebühren anteilig erstattet. Der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Nutzung gestellt werden. Beträge unter 10 € werden nicht erstattet.
zu § 1
Gebührenverzeichnis
1. | Aufstellen von Containern, mobilen Toiletten und Mischsilos u.ä. | |
1.1 | bis zu 1 Woche | 36,00 € |
1.2 | ab 1 Woche bis zu 1 Monat |
93,00 € |
1.3 | Jahreserlaubnis | 360,00 € |
2. | Infostände, Verteilen von Handzetteln pro Kalendertag | 31,00 € |
3. | Aufstellen von Gerüsten |
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3.1 | bis 40 qm Fläche bis zu 1 Woche | 33,00 € |
3.2 | bis 40 qm Fläche bis zu 1 Monat | 93,00 € |
3.3 | über 40 qm Fläche ist ein Quadratmeterpreis von 2,00 €/qm pro Monat. | |
4. | Herausstellen von Fahrradständern | gebührenfrei |
5. | Straßenhandelserlaubnisse |
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5.1 | bis zu 1 Monat | 36,00 € |
5.2 | bis zu 6 Monate | 54,00 € |
5.3 | bis zu 1 Jahr | 86,00 € |
6. | Steiger- und Kranaufstellungen, Hubarbeitsbühnen u. ä. | |
6.1 | bis zu 1 Woche (normaler Arbeitsaufwand) | 33,00 € |
6.2 | bis zu 1 Woche (großer Arbeitsaufwand) | 66,00 € |
6.3 | bis zu 1 Woche (erheblicher Aufwand - VZ Plan) | 98,00 € |
6.4 | bis zu 1 Woche (erheblicher Aufwand und Ortstermin) | 111,00 € |
Übersteigt die Dauer den Zeitraum von einer Woche, ist unter Zugrundelegung eines Quadratmeterpreises von 2,00 €/qm pro Monat abzurechnen. Die Verwaltungsgebühr ist entsprechend des Aufwandes anzusetzen. | ||
7. | Weihnachtsbaumverkaufsstände |
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7.1 | bis 25 qm Fläche | 150,00 € |
7.2 | bis 50 qm Fläche | 265,00 € |
7.3 | über 50 qm Fläche | 379,00 € |
8. | Straßenfeste |
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8.1 | bis zu 3 Tagen mit normalem Arbeitsaufwand | 12,80 € |
8.2 | bis zu 3 Tagen mit besonderem Arbeitsaufwand (enthalten sind 27,00 € Verwaltungsgebühr) | 47,00 € |
8.3 | mit einer direkten oder indirekten gewerblichen Zielsetzung | 120,00 € |
9. | Baustelleneinrichtungen, Materiallagerung, Bauzäune, Baustellenüberfahrten u. ä. | 2,00 € |
| (zuzüglich Verwaltungsgebühr) |
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| Mindestgebühr | 93,00 € |
10. | Herausstellen von Waren durch Anlieger | 8,00 € |
| (zuzügl. Verwaltungsgebühr) |
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| Mindestens monatlich | 31,00 € |
11. | Verkaufswagen/Verkaufsstand außerhalb Fußgängerzone | 5,00 € |
| (zuzügl. Verwaltungsgebühr) |
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12. | Kranzverkaufsstellen |
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12.1 | bis 20 qm täglich | 28,00 € |
12.2 | bis 50 qm täglich | 44,00 € |
12.3 | über 50 qm täglich | 59,00 € |
13. | Ausstellungen/Werbeaktionen bis 10 qm |
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13.1 | für 1 Tag | 42,00 € |
13.2 | für 2 Tage | 49,00 € |
13.3 | für 3 Tage | 63,00 € |
13.4 | bis zu 1 Woche | 85,00 € |
13.5 | bis zu 2 Wochen | 128,00 € |
14. | Ausstellungen/Werbeaktionen mit mehr als 10 qm |
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14.1 | für 1 Tag | 49,00 € |
14.2 | für 2 Tage | 63,00 € |
14.3 | für 3 Tage | 77,00 € |
14.4 | bis zu 1 Woche | 120,00 € |
14.5 | bis zu 2 Wochen | 156,00 € |
15. | Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten u.ä. | 2,00 € |
| (zuzüglich Verwaltungsgebühr) |
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16. | Verlegen und Betrieb von Rohr- und Kabelleitungen (ober- und unterirdisch) usw. | |
16.1 | bis zu 100 m jährlich | 72,00 € |
16.2 | für weitere 100 m jeweils jährlich | 36,00 € |
17. | Für Sondernutzungen die in dieses Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden die Gebühren nach den Sätzen für artverwandte Maßnahmen erhoben. Sollte keine artverwandte Maßnahme vorhanden sein, so ist unter Zugrundelegung eines Quadratmeterpreises von 2,00 € pro qm pro Monat die Gebühr festzusetzen, die Verwaltungsgebühr ist dabei entsprechend des Aufwandes anzusetzen. |
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz sowie der Anlage zu § 1 der Allgemeinen Kostenverordnung Ziffer 103.00.