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Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung im Bereich der elektronischen Führung der Tabellen und Verzeichnisse nach der Insolvenzordnung

Veröffentlichungsdatum:13.09.2017 Inkrafttreten14.09.2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.09.2017 bis 16.05.2019Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 379

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juris-Abkürzung: ElekFInsOErmÜV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ElekFInsOErmÜV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung im Bereich
der elektronischen Führung der Tabellen und Verzeichnisse
nach der Insolvenzordnung
Vom 29. August 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.09.2017 bis 16.05.2019

V aufgeh. durch § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Verordnung vom 23. April 2019 (BremGBl. S. 287)

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Aufgrund des § 5 Absatz 4 Satz 4 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I. S. 1693) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung nach § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 der Insolvenzordnung wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 29. August 2017

Der Senat

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