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Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Chemikaliengesetz vom 20. Dezember 2005

juris-Abkürzung:ChemGOWiZustV BR
Ausfertigungsdatum:20.12.2005
Gültig ab:30.12.2005
Gültig bis:22.07.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 644
Gliederungs-Nr:45-c-105
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Chemikaliengesetz
Vom 20. Dezember 2005

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

2.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

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