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Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung vom 28. November 1961

juris-Abkürzung:TÜOV BR
Ausfertigungsdatum:28.11.1961
Gültig ab:01.01.1962
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1961, 221
Gliederungs-Nr:7100-c-4
Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung
Vom 28. November 1961

Änderungshistorie

Änderungen

Diese Verordnung ist teilweise von den Regelungen des § 98 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) vom 15. November 1976 (Brem.GBl. S. 243) betroffen: “Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden alle entgegenstehenden oder inhaltsgleichen Vorschriften, soweit sie nicht in § 2 vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind oder soweit dieses Gesetz ihre Anwendbarkeit nicht ausdrücklich vorsieht, aufgehoben.”

1.

§ 12 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13.10.1992 (Brem.GBl. S. 607)

2.

§ 12 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

3.

§ 12 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

4.

§ 12 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

5.

§ 12 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

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