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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über das Leichenwesen

Veröffentlichungsdatum:02.10.2017 Inkrafttreten03.10.2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.10.2017 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 850
Gliederungsnummer:2127-c-2

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juris-Abkürzung: LeichWGZustBek BR 2017
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2127-c-2
juris-Abkürzung:LeichWGZustBek BR 2017
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2127-c-2
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden
nach dem Gesetz über das Leichenwesen
Vom 26. September 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.10.2017 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1
Allgemeine Zuständigkeit der Behörden

(1) Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes über das Leichenwesen ist in der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nicht etwas anderes ergibt.

(2) Zuständige Behörde im Sinne des § 9 Absatz 2 des Gesetzes über das Leichenwesen sind die in Absatz 1 genannten Behörden sowie das Statistische Landesamt Bremen.

(3) Zuständige Behörde im Sinne des § 9 Absatz 5 des Gesetzes über das Leichenwesen ist das Statistische Landesamt Bremen.

§ 2
Besondere Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Bremen

Zuständige Behörde im Sinne des § 7 Absatz 2 und § 11 Absatz 7 des Gesetzes über das Leichenwesen ist die Staatsanwaltschaft Bremen.

§ 3
Inkrafttreten

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Leichenwesen zuständigen Behörden vom 26. Mai 2015 (Brem.ABl. S. 549), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 24. November 2015 (Brem.ABl. S. 1351) außer Kraft.


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