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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Produktionstechnik - Maschinenbau und Verfahrenstechnik I“ (Vollfach) der Universität Bremen vom 13. November 2013

juris-Abkürzung:ProdTIVollMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:13.11.2013
Gültig ab:01.10.2013
Gültig bis:01.04.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 1530; 2016, 217
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
„Produktionstechnik - Maschinenbau und Verfahrenstechnik I“ (Vollfach) der Universität Bremen
Vom 13. November 2013

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2016 S. 217)

1.

§ 2 geändert durch Ordnung vom 19.03.2014 (Brem.ABl. S. 351)

2.

§ 2 geändert durch Ordnung vom 13.09.2017 (Brem.ABl. S. 884)*

Fußnoten

*

[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 13. September 2017 (Brem.ABl. S. 884) ist folgende Regelung zu beachten:
”Artikel 2
(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. April 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Sommersemester 2018 im Masterstudiengang „Produktionstechnik - Maschinenbau und Verfahrenstechnik I“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2018 begonnen haben, können auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Über die Anerkennung bisher erbrachter Leistungen entscheidet der Masterprüfungsausschuss.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt die Prüfungsordnung vom 13. November 2013, geändert am 19. März 2014 und berichtigt am 8. April 2016, außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2021 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.” ]

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