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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den weiterbildenden Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:12.10.2017 Inkrafttreten01.03.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 904
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den weiterbildenden Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) vom 28. März 2017 (Brem.ABl. 2017, S. 904)"

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juris-Abkürzung: BusMMastPO BR 2017
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BusMMastPO BR 2017
Ausfertigungsdatum:28.03.2017
Gültig ab:01.03.2017
Gültig bis:30.09.2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 904
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den weiterbildenden Studiengang Business Management
(Fachspezifischer Teil)
Vom 28. März 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2017 bis 30.09.2025

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 12. September 2017 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. August 2017 (Brem.GBl. S. 263), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den weiterbildenden Studiengang Business Management in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 20. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 21. Mai 2013 (Brem.ABl. S. 516, 574) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte.

§ 2
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-MPO genannten Formen erbracht.

(3) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, Referate und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 3
Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Dem Antrag auf Genehmigung des Themas der Masterthesis kann unbeschadet der weiteren Voraussetzungen nur stattgegeben werden, wenn mindestens 60 Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) Die Masterthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren sowie auf einem Datenträger abzuliefern.

(4) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 12 Wochen.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 20 % aus der Note der Masterthesis, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums und zu 75 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Arts“ („M. A.“).

§ 6
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2017 in Kraft.

Bremen, den 12. September 2017

Die Rektorin der Hochschule Bremen

Anlage1

Anlage1: Prüfungsleistungen der Masterprüfung

 

SWS1

Credits 2

PL3

Gewicht

Modul 1

 

6

R od. MP od. PF

5 %

Präsentation und Kommunikation

4

 

 

 

Modul 2

 

6

PF oder R

5 %

Wissenschaftliche Forschungsmethoden

4

 

 

 

Modul 3

 

6

KL oder PF

5 %

Globalisierung und Kapitalmärkte

4

 

 

 

Modul 4

 

6

R oder PF

5 %

Unternehmensführung

4

 

 

 

Modul 5

 

6

KL oder PF

5 %

Unternehmensanalyse

4

 

 

 

Modul 6

 

6

KL od. R od. PF

5 %

Strategisches Marketing

4

 

 

 

Modul 7

 

6

R oder PF

7,5 %

Entrepreneurship and Business Development I: Unternehmensgründung

4

 

 

 

Modul 8

 

6

R oder PF

7,5 %

Entrepreneurship and Business Development II: Strategisches Management

4

 

 

 

Modul 9

 

6

KL od. R od. PF

7,5 %

Corporate Finance and Financial Services I: Finanzmanagement und Finanzdienstleistungsmanagement

4

 

 

 

Modul 10

 

6

KL od. MP od. PF

7,5 %

Corporate Restructuring and Corporate Recovery I: Recht der Sanierung

4

 

 

 

Modul 11

 

6

KL od. R od. PF

7,5 %

Corporate Finance and Financial Services II: Corporate Finance

4

 

 

 

Modul 12

 

6

KL od. P od. PF

7,5 %

Corporate Restructuring and Corporate Recovery II: Betriebswirtschaftliches Sanierungs- und Insolvenzwesen

4

 

 

 

Modul 13

 

18

Masterthesis
+
Kolloquium

20 %

Masterthesis

4

 

5 %

Summe

52

90

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung (PL): KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung/ Kolloquium, P - Projektarbeit, PF - Portfolio, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat.


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