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Dem am 30. August 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*
Bremen, den 12. Dezember 2017
Der Senat
[Red.Anm.: Gemäß Bekanntmachung vom 5. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 252) ist der Staatsvertrag am 1. Juni 2018 in Kraft getreten.]