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Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer

Veröffentlichungsdatum:04.12.2003 Inkrafttreten01.01.2018 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 12.12.2017 (Brem.GBl. S. 729)
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 391
Gliederungsnummer:61-e-1
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer vom 2. Dezember 2003 (Brem.GBl. 2003, S. 391), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 729)"

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juris-Abkürzung: GewStHFestG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 61-e-1
juris-Abkürzung:GewStHFestG BR
Ausfertigungsdatum:02.12.2003
Gültig ab:01.01.2004
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 391
Gliederungs-Nr:61-e-1
Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer
Vom 2. Dezember 2003
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 12.12.2017 (Brem.GBl. S. 729)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

250 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

695 v. H.

 2.

Gewerbesteuer

 

a)

bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019

470 von Hundert

 

b)

ab dem 1. Januar 2020

460 von Hundert

§ 2

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Bremen, den 2. Dezember 2003

Der Senat


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