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Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG) - („Citytax“) vom 31. Januar 2012

Amtliche Abkürzung:BremTourAbgG
Ausfertigungsdatum:31.01.2012
Gültig ab:01.04.2012
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 9
Gliederungs-Nr:61-c-3
Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe
(BremTourAbgG) - („Citytax“)
Vom 31. Januar 2012*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 3 und 7 geändert, §§ 10 und 11 eingefügt durch Gesetz vom 18.12.2012 (Brem.GBl. S. 554)

2.

§ 4 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2015 (Brem.GBl. S. 120)

3.

§ 7 geändert, §§ 2 und 3 neu gefasst sowie § 12 angefügt durch Gesetz vom 12.12.2017 (Brem.GBl. S. 782)

4.

§§ 1 und 4 neu gefasst, §§ 2, 3, 6 und 7 geändert, §§ 10 und 11 aufgehoben, bisheriger § 12 zu § 10 geändert und neu gefasst durch Gesetz vom 20.02.2024 (Brem.GBl. S. 44)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabevom 31. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 9)
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