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Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 1: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. Februar 2017

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Kinder und Bildung
Erlassdatum:20.09.2016
Fassung vom:29.11.2017
Gültig ab:22.12.2017
Gültig bis:08.11.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 1: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. Februar 2017
Anlage 1:
 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. Februar 2017

Pauschaler gruppenbezogener Zuschuss pro Monat (vgl. Ziffer 3.2. in Verbindung mit Ziffer 4.)

Kleinkindgruppe (vgl. Ziffer 4.1.)


regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche


ab 20 Std.

ab 25 Std.

ab 27,5 Std.

ab 30 Std.

ab 32,5 Std.

ab 35 Std.

ab 37,5 Std.

ab 40 Std.

8 belegte Plätze

3 812 €

4 438 €

4 751 €

5 065 €

5 376 €

5 729 €

6 003 €

6 315 €

Ist eine Gruppe mit mehr als 8 Kindern belegt, erhöht sich der Zuschuss um je 888,50 € pro Monat für das 9. Kind und je 222 € für das 10. Kind

Kindergartengruppe (vgl. Ziffer 4.2.)


regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche


ab 20 Std.

ab 22,5 Std.

ab 25 Std.

ab 27,5 Std.

ab 30 Std.

ab 32,5 Std.

ab 35 Std.

ab 37,5 Std.

ab 40 Std.

18 – 20 belegte Plätze

2 352 €

2 630 €

2 800 €

2 957 €

3 183 €

3 342 €

3 499 €

3 721 €

3 882 €

15 – 17 belegte Plätze

2 243 €

2 506 €

2 671 €

2 814 €

3 033 €

3 183 €

3 331 €

3 544 €

3 698 €

12 – 14 belegte Plätze

2 135 €

2 382 €

2 539 €

2 676 €

2 881 €

3 027 €

3 167 €

3 368 €

3 514 €

Zusätzlich wird pro belegtem Platz und Monat eine Zuwendung von 25 € gewährt (Personalverstärkung von 0,25 Std. pro Platz zur Aufnahme des hineinwachsenden Jahrgangs)

Schulkinder (vgl. Ziffer 4.3.)


Betreuungsdauer pro Wochen im Jahresdurchschnitt


ab 15 Std.

ab 17,5 Std.

ab 20 Std.

ab 22,5 Std.

ab 25 Std.

18 – 20 belegte Plätze

1 820 €

1 963 €

2 140 €

2 283 €

2 443 €

15 – 17 belegte Plätze

1 728 €

1 866 €

2 033 €

2 169 €

2 320 €

12 – 14 belegte Plätze

1 637 €

1 756 €

1 926 €

2 054 €

2 199 €



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