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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Veröffentlichungsdatum:05.01.2018 Inkrafttreten06.01.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 3
Bezug (Rechtsnorm)§ 1, § 38, § 40
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV) (Brem.ABl. 2018, S. 3)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:29.12.2017
Fassung vom:29.12.2017
Gültig ab:06.01.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 1 , § 38 , § 40
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 3
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen,
Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Aufgrund § 38 Absatz 1 Satz 4 und § 40 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 7. Januar 2016 (Brem.GBl. S. 41) gibt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bekannt:

1.
Die Preisindexzahl mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV die Rohbauwerte der Anlage 1 der BremPPV ab dem 1. Februar 2018 zu vervielfältigen sind, beträgt 113,67.
Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehenden Rohbauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die Maßgabe der BremPPV für die Berechnung der Gebühr für die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises zugrunde zu legen sind.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2010 = Preisindexzahl 100

Preisindexzahl 113,67

gültig ab 1. Februar 2018

Gebäudeart

anrechenbare
Bauwerte in € / m
3

1.

Wohngebäude

128

2.

Wochenendhäuser

113

3.

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

173

4.

Schulen

164

5.

Kindertageseinrichtungen

147

6.

Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten

147

7.

Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten

171

8.

Krankenhäuser

191

9.

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

147

10.

Hallenbäder

158

11.

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen und mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19


11.1

bis 2 500 m3 Brutto-Rauminhalt

63

11.2

der 2 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m3

52

11.3

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

43

12.

konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

97

13.

konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

86

14.

mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt

131

15.

mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt

114

16.

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

94

17.

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

114

18.

Tiefgaragen

175

19.

Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude

45

20.

Gewächshäuser


20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

34

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

19

2.
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt seit dem 1. Juli 2017 6 101,16 Euro. Aus dem Betrag von 1,70 Prozent des Monatsgrundgehalts ergibt sich nach § 40 Absatz 5 Satz 3 und 4 der BremPPV dadurch ein Stundensatz von 104,00 Euro.

Bremen, den 29. Dezember 2017

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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