|
|
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 01/2018 - Reisekosten: Höhe des Trennungstagegeldes und der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2018
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Ziffer 1: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2018
Durch Artikel 1 der Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I, Nr. 78, S. 3906) sind die Sachbezugswerte für unentgeltliche Verpflegung ab 1. Januar 2018 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | voller Tag |
1,73 Euro *) | 3,23 Euro *) | 3,23 Euro *) | 8,19 Euro *) | |
2,60 Euro *) | 4,85 Euro *) | 4,85 Euro *) | 12,30 Euro *) |
*) gerundete Werte
Der in der letzten Spalte ausgewiesene Wert ist auf volle Tage anzuwenden.
Ziffer 2: Höhe der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2018
Gemäß § 3 Abs. 1 Bremische Auslandsreisekostenverordnung (BremARV) werden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der Beträge gezahlt, die durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt werden.
Anliegend erhalten Sie einen Abdruck der Neufassung der o. g. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (ARVVwV) vom 4. Oktober 2017, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Die als Anlage zur ARVVwV beigefügte Tabelle berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau in den jeweiligen Staaten.
Für alle Dienstreisen, die im Jahr 2017 angetreten wurden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2017 festgesetzt waren.
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
Außerkrafttreten von Rundschreiben
Das Rundschreiben Nr. 14/2016 der Senatorin für Finanzen tritt am 1. Januar 2018 außer Kraft.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de