[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 7. August 2019 (Brem.ABl. S. 1110) gilt: ,,Studierende, die das Studium vor dem 1. März 2020 aufgenommen und sich bereits zu einem oder mehreren der Module 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 oder einem oder mehreren der Wahlpflichtmodule 1.6 bis 1.9 und 2.6 bis 2.9 angemeldet, die vorgesehenen Prüfungen jedoch im ersten oder zweiten Versuch nicht bestanden haben, können die Prüfungen der betroffenen Module noch bis zum 28. Februar 2022 nach Anlage 1 in der bis zum 29. Februar 2020 gültigen Fassung ablegen.”]