Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den konsekutiven Studiengang Electronics Engineering (Fachspezifischer Teil) vom 27. März 2012

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den konsekutiven Studiengang Electronics Engineering (Fachspezifischer Teil) vom 27. März 2012

juris-Abkürzung:ElEngMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:27.03.2012
Gültig ab:01.03.2012
Gültig bis:29.02.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 513
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den
konsekutiven Studiengang Electronics Engineering (Fachspezifischer Teil)
Vom 27. März 2012*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Ordnung vom 04.06.2013 (Brem.ABl. S. 680)

2.

Anlage 1 neugefasst durch Ordnung vom 14.11.2017 (Brem.ABl. 2018 S. 34)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 7. August 2019 (Brem.ABl. S. 1110) gilt:
,,Studierende, die das Studium vor dem 1. März 2020 aufgenommen und sich bereits zu einem oder mehreren der Module 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 oder einem oder mehreren der Wahlpflichtmodule 1.6 bis 1.9 und 2.6 bis 2.9 angemeldet, die vorgesehenen Prüfungen jedoch im ersten oder zweiten Versuch nicht bestanden haben, können die Prüfungen der betroffenen Module noch bis zum 28. Februar 2022 nach Anlage 1 in der bis zum 29. Februar 2020 gültigen Fassung ablegen.”]
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.