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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2018 - Informationssicherheitsleitlinie der Freien Hansestadt Bremen
Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
Bedeutung der Informationssicherheitsleitlinie
Die Komplexität der IT, der hohe Grad der Vernetzung und die Abhängigkeit der Verwaltung von IT-gestützten Verfahren erfordern eine Systematisierung und Organisation der Informationssicherheit – nach einem standardisierten Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Nur so kann auch eine Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund bei gemeinsamen IT-Infrastrukturen und Netzen sicher umgesetzt werden.
Mit dem Beschluss des IT-Planungsrates aus dem Jahr 2013 über eine gemeinsame Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung (Hauptdokument und Umsetzungsplan) haben sich die Länder und der Bund verpflichtet innerhalb von 5 Jahren ein standardisiertes Informationssicherheitsmanagement einzuführen.
Ein notwendiger Schritt zur Umsetzung dieses Managementsystems ist die Verabschiedung einer Informationssicherheitsleitlinie. Sie ist das Rahmendokument des landesweiten Informationssicherheitsmanagements und dokumentiert das gemeinsame Verständnis von Informationssicherheit und der damit verbundenen Ziele.
Die vorliegende Fassung der Leitlinie für Informationssicherheit der FHB wurde vom Senat am 16. Mai 2017 in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Sie richtet sich an alle Beschäftigten in der bremischen Verwaltung.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 40
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