Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2018 - Informationssicherheitsleitlinie der Freien Hansestadt Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2018 - Informationssicherheitsleitlinie der Freien Hansestadt Bremen

Veröffentlichungsdatum:16.01.2018 Inkrafttreten16.01.2018 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2018 - Informationssicherheitsleitlinie der Freien Hansestadt Bremen"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:16.01.2018
Fassung vom:16.01.2018
Gültig ab:16.01.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2018 - Informationssicherheitsleitlinie der Freien Hansestadt Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2018 - Informationssicherheitsleitlinie der Freien Hansestadt Bremen

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Bedeutung der Informationssicherheitsleitlinie

Die Komplexität der IT, der hohe Grad der Vernetzung und die Abhängigkeit der Verwaltung von IT-gestützten Verfahren erfordern eine Systematisierung und Organisation der Informationssicherheit – nach einem standardisierten Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Nur so kann auch eine Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund bei gemeinsamen IT-Infrastrukturen und Netzen sicher umgesetzt werden.

Mit dem Beschluss des IT-Planungsrates aus dem Jahr 2013 über eine gemeinsame Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung (Hauptdokument und Umsetzungsplan) haben sich die Länder und der Bund verpflichtet innerhalb von 5 Jahren ein standardisiertes Informationssicherheitsmanagement einzuführen.

Ein notwendiger Schritt zur Umsetzung dieses Managementsystems ist die Verabschiedung einer Informationssicherheitsleitlinie. Sie ist das Rahmendokument des landesweiten Informationssicherheitsmanagements und dokumentiert das gemeinsame Verständnis von Informationssicherheit und der damit verbundenen Ziele.

Die vorliegende Fassung der Leitlinie für Informationssicherheit der FHB wurde vom Senat am 16. Mai 2017 in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Sie richtet sich an alle Beschäftigten in der bremischen Verwaltung.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 40

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: ism-fhb@finanzen.bremen.de


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.