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Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen gemäß § 5 Absatz 2 der Polizeilaufbahnverordnung (Einstufungsprüfungsordnung) in der Fassung vom 6. Mai 2014

juris-Abkürzung:ÖVerwHSchulEinstPO BR
Neugefasst:06.05.2014
Gültig ab:06.05.2014
Gültig bis:27.01.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 304
Gliederungs-Nr:-
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
für die Durchführung von Einstufungsprüfungen gemäß § 5 Absatz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
(Einstufungsprüfungsordnung)
in der Fassung vom 6. Mai 2014

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Ordnung vom 14.12.2017 (Brem.ABl. 2018 S. 62)

2.

§ 3 geändert durch Ordnung vom 18.09.2020 (Brem.ABl. S. 1009)

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