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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- Umbau der Fahrleitungsanlage der Betriebswerkstatt und Neubau der Gleisanlage sowie Erweiterung der Fahrleitungsanlage an der Servicewerkstatt auf dem Betriebshof Neustadt -

Veröffentlichungsdatum:14.02.2018 Inkrafttreten15.02.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 100
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 5, UVPG § 9
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- Umbau der Fahrleitungsanlage der Betriebswerkstatt und Neubau der Gleisanlage sowie Erweiterung der Fahrleitungsanlage an der Servicewerkstatt auf dem Betriebshof Neustadt - (Brem.ABl. 2018, S. 100)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:12.02.2018
Fassung vom:12.02.2018
Gültig ab:15.02.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 5 UVPG, § 9 UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 100
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- Umbau der Fahrleitungsanlage der Betriebswerkstatt und Neubau der Gleisanlage sowie Erweiterung der Fahrleitungsanlage an der Servicewerkstatt auf dem Betriebshof Neustadt -

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umbau der Fahrleitungsanlage der Betriebswerkstatt und Neubau
der Gleisanlage sowie Erweiterung der Fahrleitungsanlage an der
Servicewerkstatt auf dem Betriebshof Neustadt -

Es ist geplant, die Werkstätten auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt an die Anforderungen anzupassen, die die neuen Fahrzeuge mit einer Breite von 2,65 m mit sich bringen. Hierfür sind Anbauten an die Betriebs- und Servicewerkstatt erforderlich, sowie der Bau einer Weichenharfe, um die neuen Gleise an das bestehende Umfahrungsgleis anzuschließen. Ein Teil des alten Umfahrungsgleises wird zurückgebaut. Durch den Umbau wird die Anzahl der Rangierfahrten stark reduziert.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 12. Februar 2018

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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