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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der aktualisierten Berichte zum Zustand der deutschen Nordsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Veröffentlichungsdatum:27.02.2018 Inkrafttreten28.02.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 147
Bezug (Rechtsnorm)32008L0056, WHG § 45c, WHG § 45d, WHG § 45e, WHG § 45i, WHG § 45j
Zitiervorschlag: "Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der aktualisierten Berichte zum Zustand der deutschen Nordsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Brem.ABl. 2018, S. 147)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.02.2018
Fassung vom:21.02.2018
Gültig ab:28.02.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:32008L0056, § 45c WHG, § 45d WHG, § 45e WHG, § 45i WHG, § 45j WHG
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 147
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der aktualisierten Berichte zum Zustand der deutschen Nordsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Entwurf der aktualisierten Berichte zum Zustand der deutschen Nordsee
im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.

Gemäß § 45j des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771), sind die Anfangsbewertung nach § 45c Absatz 1, die Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d Satz 1 und die nach § 45e Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegten Ziele alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Der Entwurf der Aktualisierung ist gemäß § 45i Absatz 2 i. V. m. § 45i Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zu veröffentlichen.

Das in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Ressort ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.

Der Berichtsentwurf

Zustand der deutschen Nordseegewässer 2018 -
Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

liegt mit Anlagen ab dem 1. März 2018 für die Dauer von sechs Monaten bis zum 31. August 2018 beim

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
der Freien Hansestadt Bremen
Hanseatenhof 5 (Raum D 207a)
28195 Bremen

zur Einsichtnahme und Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen während der Geschäftszeiten aus. Nach Fristende eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die ausgelegten Unterlagen sind darüber hinaus auch auf der Internetseite www.meeresschutz.info bereitgestellt. Sie können dort eingesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Interessierte finden auf dieser Seite auch ein Formular, mit dem sie die Möglichkeit haben, innerhalb von sechs Monaten nach der Bereitstellung schriftlich Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift zu übermitteln.

Bremen, den 21. Februar 2018

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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