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  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Global Management (Fachspezifischer Teil) vom 5. April 2018

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Global Management (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:17.04.2018 Inkrafttreten01.09.2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2017 bis 31.03.2022Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 19. April 2022 (Brem.ABl. S. 274)
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 239

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juris-Abkürzung: GlobMMAfPO BR 2018
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GlobMMAfPO BR 2018
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Studiengang Global Management
(Fachspezifischer Teil)
Vom 5. April 2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2017 bis 31.03.2022
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 19. April 2022 (Brem.ABl. S. 274)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 11. April 2018 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. August 2017 (Brem.GBl. S. 263), den vom Fakultätsrat der Fakultät 1 (Wirtschaftswissenschaften - School of International Business (SiB)) auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 14. Oktober 2013 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 4/2013) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Global Management in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 20. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 30. Januar 2018 (Brem.ABl. S. 85) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis, das Kolloquium sowie, nach Maßgabe des § 2, ein praktisches Studiensemester. Der für den erfolgreichen Abschluss erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte oder, soweit ein praktisches Studiensemester nach § 2 durchgeführt wird, 120 Leistungspunkte.

§ 2
Praktisches Studiensemester

Das praktische Studiensemester ist optional. Es kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss im Anschluss an die theoretischen Studiensemester in der Regel im vierten Semester absolviert werden und dauert mindestens 20 Wochen. Soweit ein praktisches Studiensemester durchgeführt wird, ist dieses integraler Bestandteil des Studiums. Das praktische Studiensemester ist mit einem wissenschaftlichen Bericht abzuschließen. Es hat einen Umfang von 30 Leistungspunkten.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-MPO genannten Formen, in Form der Portfolio-Prüfung (PF) sowie gegebenenfalls in Form des Berichts zum praktischen Studiensemester erbracht. Die Portfolio-Prüfung lässt eine individuelle, an die didaktischen Erfordernisse des Moduls angepasste Kombination aus mehreren semesterbegleitenden Teilprüfungen in durch die Prüferin oder den Prüfer zu Beginn einer Veranstaltung bekannt zu gebenden Formen nach § 7 Absatz 2 AT-MPO zu. Der Umfang der Einzelprüfungen ist der Workload des Moduls entsprechend anzupassen.

(2) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 4
Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 22 Wochen.

(3) Die Masterthesis kann nur angetreten werden, wenn unbeschadet der weiteren Voraussetzungen nach dem AT-MPO in den Modulen der ersten beiden Semester mindestens 48 Leistungspunkte erreicht wurden.

(4) Das Thema der Masterthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(5) Die Masterthesis ist in englischer Sprache abzufassen und in zwei gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form auf Datenträger fristgerecht abzugeben.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 20 % aus der Note der Masterthesis, zu 10 % aus der Note des Kolloquiums und zu 70 % aus dem Durchschnitt der Noten der übrigen Module nach Anlage 1.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Business Administration“ („MBA“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang in Global Management (Fachspezifischer Teil) vom 10. Juli 2012 (Brem.ABl. S. 564) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die ihr Studium nach den früheren Bedingungen aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach den früheren Bedingungen ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2020. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Bremen, den 11. April 2018

Die Rektorin der Hochschule Bremen

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen der Masterprüfung

Module

SWS1

Credits2

Prüfungs-
leistungen
3

0411

Professional Development

 

6

PF

0411-1

Culture and Cross-cultural Management

2

 

 

0411-2

Personal Skills Development

2

 

 

0412

Business Analytics

 

6

PF

0412-1

Management Information Systems

2

 

 

0412-2

Quantitative Methods

2

 

 

0413

Corporate Social Responsibility

 

6

PF

0413-1

Business Ethics/Sustainable Development

2

 

 

0413-2

Human Resources and Diversity Management

2

 

 

0414

Global Management

 

6

PF

0414-1

Strategic Management & Globalization

2

 

 

0414-2

Organizing International & Global Business

2

 

 

0415

Global Economics

 

6

PF

0415-1

Trade Theory and Policy

2

 

 

0415-2

International Capital Markets and Exchange Rates

2

 

 

0421

Project and Quality Management

 

6

PF

0421-1

Projects in International Business

2

 

 

0421-2

Process and Quality Management

2

 

 

0422

Management Functions in Global Business

 

6

PF

0422-1

Global Marketing

2

 

 

0422-2

Global Logistics and Supply Chain Management

2

 

 

0423

International Legal and Tax Framework

 

6

PF

0423-1

International Business Law

2

 

 

0423-2

International Taxation Systems

2

 

 

0424

International Finance and Accounting

 

6

WE

0424-1

Global Finance

2

 

 

0424-2

International Accounting

2

 

 

0425

Elective (Wahlmodul)4

4

6

 

0431

Master Thesis

 

30

Masterthesis + Kolloquium

 

Master Thesis Seminar

2

 

 

 

Master Thesis

 

 

 

0432

Optional Internship

 

(30)

(report)

 

Total

 

90 (120)

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium

2

Leistungspunkte nach ECTS

3

PF: Portfolio, WE: Written Exam (Klausur)

4

Innovation Management & Entrepreneurship, Leadership Challenges, Cases in Strategy & International Business Environment - The Global Challenge, Business Risk Management sowie andere Module aus dem Angebot der MBA- oder Masterstudiengänge im International Graduate Center der Hochschule Bremen oder deren Partneruniversitäten.


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