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Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 13. August 2012 gemäß § 110 Absatz des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 475) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 29. April 2008 (Brem.ABl. S. 303) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung sowie mit Wirkung vom 15. Oktober 2011 die Neufassung des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem. ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein theoretisches sowie ein praktisches Studiensemester im Ausland (integriertes Auslandsstudium), die Bachelorthesis und das Kolloquium.
(2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums beziehungsweise Auslandspraktikums ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens sechsundneunzig Leistungspunkten zulässig, darunter aus dem Modul „Internationales Management I“ (Ordnungsnummer 4.3), aus allen Fremdsprachenmodulen der ersten vier Semester und aus den Modulen „Management VI: Personalmanagement, Organisationsentwicklung und besondere Kulturwissenschaften“ (4.4) sowie „Vorbereitung Auslandsstudium“ (5.1) und „Vorbereitung Auslandspraktikum“ (6.1).
(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang beträgt 210 Leistungspunkte.
(1) Das Auslandsstudium ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. Es findet in der Regel im 5. und 6. Semester im Ausland statt und besteht aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Studiensemester.
(2) Die Studierenden wählen an der ausländischen Hochschule Module, welche dem dritten Semester oder höheren Semestern zugeordnet sein sollen. Die Module sollen den in Anlage 1 für das Auslandsstudium ausgewiesenen Themenbereichen entsprechen. Hierüber sollen die Studierenden mit dem Prüfungsausschuss eine Lernvereinbarung abschließen.
(3) Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und angerechneten Prüfungsleistungen werden nach Umrechnung nach Maßgabe der modifizierten Bayerischen Formel übernommen und im Zeugnis ausgewiesen, jedoch nicht in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.
(4) Das praktische Auslandsstudiensemester hat eine Dauer von mindestens 20 Wochen und besteht aus einem Praktikum in einem Unternehmen oder einer Institution der Tourismuswirtschaft oder mit Tourismusbezug. Als Ausbildungsstellen kommen Betriebe in Betracht, deren Aufgaben den ständigen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit betriebswirtschaftlicher und tourismusbezogener Ausbildung oder vergleichbarer Qualifikation erfordern. Als Arbeitsbereiche, die für die Tätigkeit von Studierenden im Rahmen des praktischen Studiensemesters geeignet sind, gelten zum Beispiel Reiseveranstalter und -vermittler, Airport- und Kongressmanagement oder kommunales Tourismusmanagement.
(5) Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, können das praktische Studiensemester in inländischen Betrieben absolvieren.
(1) Anzahl, Form und Umfang der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.
(2) Die Prüfungsleistungen werden neben den im AT-BPO genannten Formen auch in Form einer Fallstudie (eigenständige schriftliche Auseinandersetzung mit einem praxisorientierten Problembereich) abgelegt.
(3) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1, außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate, Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).
(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorthesis und dem Kolloquium, in dem die Bachelorthesis zu verteidigen ist.
(2) Das Thema der Bachelorthesis kann auf Antrag ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
(3) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen. Die Bachelorthesis ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich auf einem gängigen Datenträger abzugeben.
Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2010/2011 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufgenommen haben. Absätze 2, 3 und 4 bleiben unberührt.
Bremen, den 13. August 2012
Die Rektorin der
Hochschule Bremen
Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung
Module bzw. Lehrveranstaltungen | SWS1 | ECTS2 | Benotete Prüfungsleistungen3 | Unbenotete Prüfungsleistungen4 | |
1.1 Management I: Einführung in die Tourismus- und Managementlehre | 6 | ||||
1.1.1 | Einführung in die Tourismus- und Managementlehre | 4 | KL | ||
1.1.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
1.2 BWL I und Learners‘ Company I: Grundlagen der BWL und Einführung in die Learners‘ Company | 6 | ||||
1.2.1 | Grundlagen der BWL | 2 | KL | ||
1.2.2 | Einführung in die Learners' Company | 2 | R | ||
1.2.3 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
1.3 Quantitative Methoden: Wirtschafts- und Finanzmathematik/Statistik | 6 | ||||
1.3.1 | Wirtschafts- und Finanzmathematik/Statistik | 4 | KL | ||
1.3.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
1.4 Grundlagen Sozialer Kompetenzen: Psychologie, Rhetorik und Kommunikation | 6 | ||||
1.4.1 | Psychologie | 2 | KL, R oder FS | ||
1.4.2 | Rhetorik und Kommunikation | 2 | PR | ||
1.4.3 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
1.5 Fremdsprachen I: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 6 | ||||
1.5.1 | Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 4 | KL oder PO | ||
2.1 Management II: Strategisches Management und Marketing im Tourismus | 6 | ||||
2.1.1 | Strategisches Management und Marketing im Tourismus | 4 | KL | ||
2.1.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
2.2 BWL II: Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling | 6 | ||||
2.2.1 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling | 4 | KL | PR | |
2.2.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
2.3 VWL: Mikroökonomie, Makroökonomie und Internationale Wirtschaftsbeziehungen | 6 | ||||
2.3.1 | Mikroökonomie, Makroökonomie und Internationale Wirtschaftsbeziehungen | 4 | KL | ||
2.3.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
2.4 Nationales und internationales Wirtschaftsrecht | 6 | ||||
2.4.1 | Nationales und internationales Wirtschaftsrecht | 4 | KL | ||
2.4.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
2.5 Fremdsprachen II: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 6 | ||||
2.5.1 | Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 4 | KL oder PO | ||
3.1 Management III: Marktforschung und Marketing im Tourismus | 6 | ||||
3.1.1 | Marktforschung und Marketing im Tourismus | 4 | HA, PA oder PO | ||
3.1.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
3.2 BWL III: Investition, Finanzierung, Steuern und Bilanzierung | 6 | ||||
3.2.1 | Investition, Finanzierung, Steuern und Bilanzierung | 4 | KL | ||
3.2.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
3.3 Management IV: Informationssysteme und E-Business im Tourismus | 6 | ||||
3.3.1 | Informationssysteme und E-Business im Tourismus | 4 | HA, PA oder PO | ||
3.3.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
3.4 Umweltbewusstsein und gesellschaftliche Verantwortung: Nachhaltige Entwicklung, Ethik und Corporate Social Responsibility | 6 | ||||
3.4.1 | Nachhaltige Entwicklung, Ethik und Corporate Social Responsibility | 4 | MP, R, PR, HA oder KL5 | ||
3.4.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
3.5 Fremdsprachen III: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 6 | ||||
3.5.1 | Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 4 | KL oder PO | ||
4.1 Management V: Operations Management im Tourismus | 6 | ||||
4.1.1 | Operations Management im Tourismus | 4 | B, FS, HA, MP, PA, PO, PR oder R | ||
4.1.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
4.2 Learners' Company II: Praxisbezogenes Projekt | 6 | ||||
4.2.2 | Praxisbezogenes Projekt | 4 | PA | ||
4.2.3 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
4.3 Internationales Management 1: Einführung internationales und interkulturelles Management im Tourismus | 6 | ||||
4.3.1 | Einführung internationales und interkulturelles Management im Tourismus | 4 | MP, R, PR, HA oder PO5 | ||
4.3.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
4.4 Management VI: Personalmanagement, Organisationsentwicklung und besondere Kulturwissenschaften | 6 | ||||
4.4.1 | Personalmanagement und Organisationsentwicklung | 2 | MP, R, PR oder PO5 | ||
4.4.2 | Besondere Kulturwissenschaften | 2 | KL, MP oder PR5 | ||
Modulbezogene Übung | 1 | ||||
4.5 Fremdsprachen IV: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 6 | ||||
4.5.1 | Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch | 4 | MP | ||
5.1 Vorbereitung Auslandsstudium: Tourismuswissenschaften: Lehre, Forschung und Campuskultur | 6 | ||||
5.1.1 | Tourismuswissenschaften: Lehre, Forschung und Campuskultur | 4 | MP, R, PR oder HA | ||
5.1.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
5.2 Auslandsstudium I: Tourismusmanagement | 6 | ||||
5.2.1 | Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Tourismusmanagement | ||||
5.3 Auslandsstudium II: Kulturwissenschaften | 6 | ||||
5.3.1 | Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Kulturwissenschaften | ||||
5.4 Auslandsstudium III: Tourismusgeografie | 6 | ||||
5.4.1 | Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Tourismusgeografie | ||||
5.5 Auslandsstudium IV: Freies Wahlmodul | 6 | ||||
5.5.1 | Obligatorisches aber freies Wahlmodul | ||||
6.1 Vorbereitung Auslandspraktikum: Tourismuswirtschaft und Unternehmenskultur | 6 | ||||
6.1.1 | Tourismuswirtschaft und Unternehmenskultur | 4 | PR, R oder MP | ||
6.1.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
6.2 - 6.4 Auslandspraktikum | 18 | ||||
6.5 Internationales Management II: Reflexion internationaler und interkultureller Aspekte im Auslandsstudium und -praktikum | 6 | ||||
6.5.1 | Reflexion internationaler und interkultureller Aspekte im Auslandsstudium und -praktikum | 4 | B, FS und PR | ||
6.5.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
7.1 Internationales Management III: Vertiefung internationales und interkulturelles Management im Tourismus | 6 | ||||
7.1.1 | Vertiefung internationales und interkulturelles Management im Tourismus | 4 | MP, R, PR oder HA5 | ||
7.1.3 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
7.2 Wahlpflichtbereich I6 | 6 | ||||
7.2.1 | Stadtmarketing und Destinationsmanagement | 4 | R | ||
7.2.2 | Eventmanagement | 4 | R, PR, FS, PA oder MP | ||
7.2.3 | Airport- und Airline Management | 4 | R, FS, PO oder PR | ||
7.2.4 | Sport- und Gesundheitsmanagement | 4 | R | ||
7.2.5 | Hotel Management und Resort Planung | 4 | R, HA, MP oder PR | ||
7.2.6 | Kulturpolitik und -management | 4 | PR, R oder FS | ||
7.2.7 | Aktuelle Themen | 4 | R, HA, MP oder PR | ||
7.2.8 | Wahlmodul | 4 | |||
7.2.9 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
7.3 | Wahlpflichtbereich II6 | 6 | |||
7.3.1 | Erlebnisorientierte Pädagogik und Inszenierung von Erfahrungsräumen | 4 | PR | ||
7.3.2 | Public Relations und Journalistik | 4 | R | ||
7.3.3 | Wirtschafts- und Tourismusgeografie | 4 | R, HA, MP oder PR | ||
7.3.4 | Tourismus in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit | 4 | R, HA, MP oder PR | ||
7.3.5 | Lebensqualität und nachhaltiger Konsum | 4 | R, HA, MP oder PR | ||
7.3.6 | Wahlmodul | 4 | |||
7.3.7 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
7.4 | Bachelorprojekt | 6 | |||
7.4.1 | Bachelorprojekt | 4 | HA, MP, PR oder PA | ||
7.4.2 | Modulbezogene Übung | 1 | |||
7.5 | Bachelorthesis | 6 | |||
7.5.1 | Bachelorthesis-Seminar | 4 | BT und MP | ||
Summe | 135 | 210 |
Semesterwochenstunden
Leistungspunkte nach ECTS
Prüfungsformen: B - Bericht; BT - Bachelorthesis; FS - Fallstudie; HA - Hausarbeit; KL - Klausur; MP - mündliche Prüfung/ Kolloquium; PA - Projektarbeit; PO - Portfolio; PR - Präsentation; R - schriftlich ausgearbeitetes Referat.
Unbenotete Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.
In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.
In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.
In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.
In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.
In den Wahlpflichtbereichen 7.2 und 7.3 ist jeweils ein Wahlpflichtmodul zu belegen.
In den Wahlpflichtbereichen 7.2 und 7.3 ist jeweils ein Wahlpflichtmodul zu belegen.