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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:10.09.2012 Inkrafttreten11.01.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.01.2018 bis 30.09.2021Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 22.12.2017 (Brem.ABl. 2018 S. 237)
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 600

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juris-Abkürzung: TourMBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:TourMBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement
(Fachspezifischer Teil)
Vom 25. Mai 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.01.2018 bis 30.09.2021

aufgeh. durch § 7 Absatz 1 Satz 3 der Ordnung vom 26. April 2021 (Brem.ABl. S. 600)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 22.12.2017 (Brem.ABl. 2018 S. 237)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 13. August 2012 gemäß § 110 Absatz des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 475) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 29. April 2008 (Brem.ABl. S. 303) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung sowie mit Wirkung vom 15. Oktober 2011 die Neufassung des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem. ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein theoretisches sowie ein praktisches Studiensemester im Ausland (integriertes Auslandsstudium), die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums beziehungsweise Auslandspraktikums ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens sechsundneunzig Leistungspunkten zulässig, darunter aus dem Modul „Internationales Management I“ (Ordnungsnummer 4.3), aus allen Fremdsprachenmodulen der ersten vier Semester und aus den Modulen „Management VI: Personalmanagement, Organisationsentwicklung und besondere Kulturwissenschaften“ (4.4) sowie „Vorbereitung Auslandsstudium“ (5.1) und „Vorbereitung Auslandspraktikum“ (6.1).

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2
Praktisches Studiensemester/Auslandsstudium

(1) Das Auslandsstudium ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. Es findet in der Regel im 5. und 6. Semester im Ausland statt und besteht aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Studiensemester.

(2) Die Studierenden wählen an der ausländischen Hochschule Module, welche dem dritten Semester oder höheren Semestern zugeordnet sein sollen. Die Module sollen den in Anlage 1 für das Auslandsstudium ausgewiesenen Themenbereichen entsprechen. Hierüber sollen die Studierenden mit dem Prüfungsausschuss eine Lernvereinbarung abschließen.

(3) Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und angerechneten Prüfungsleistungen werden nach Umrechnung nach Maßgabe der modifizierten Bayerischen Formel übernommen und im Zeugnis ausgewiesen, jedoch nicht in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.

(4) Das praktische Auslandsstudiensemester hat eine Dauer von mindestens 20 Wochen und besteht aus einem Praktikum in einem Unternehmen oder einer Institution der Tourismuswirtschaft oder mit Tourismusbezug. Als Ausbildungsstellen kommen Betriebe in Betracht, deren Aufgaben den ständigen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit betriebswirtschaftlicher und tourismusbezogener Ausbildung oder vergleichbarer Qualifikation erfordern. Als Arbeitsbereiche, die für die Tätigkeit von Studierenden im Rahmen des praktischen Studiensemesters geeignet sind, gelten zum Beispiel Reiseveranstalter und -vermittler, Airport- und Kongressmanagement oder kommunales Tourismusmanagement.

(5) Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, können das praktische Studiensemester in inländischen Betrieben absolvieren.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl, Form und Umfang der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Die Prüfungsleistungen werden neben den im AT-BPO genannten Formen auch in Form einer Fallstudie (eigenständige schriftliche Auseinandersetzung mit einem praxisorientierten Problembereich) abgelegt.

(3) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1, außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate, Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 4
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorthesis und dem Kolloquium, in dem die Bachelorthesis zu verteidigen ist.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann auf Antrag ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen. Die Bachelorthesis ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich auf einem gängigen Datenträger abzugeben.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 80% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1, zu 15% aus der Note der Bachelorthesis und zu 5% aus der Note des Kolloquiums.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („BA.“).

§ 7
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2010/2011 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufgenommen haben. Absätze 2, 3 und 4 bleiben unberührt.

Bremen, den 13. August 2012
Die Rektorin der
Hochschule Bremen

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

Module bzw. LehrveranstaltungenSWS1ECTS2 Benotete Prüfungsleistungen3Unbenotete Prüfungsleistungen4
1.1 Management I: Einführung in die Tourismus- und Managementlehre 6  
1.1.1Einführung in die Tourismus- und Managementlehre 4 KL 
1.1.2 Modulbezogene Übung1    
1.2 BWL I und Learners‘ Company I: Grundlagen der BWL und Einführung in die Learners‘ Company 6  
1.2.1Grundlagen der BWL2 KL 
1.2.2Einführung in die Learners' Company 2 R 
1.2.3 Modulbezogene Übung1    
     
1.3 Quantitative Methoden: Wirtschafts- und Finanzmathematik/Statistik 6  
1.3.1Wirtschafts- und Finanzmathematik/Statistik4 KL 
1.3.2 Modulbezogene Übung1    
1.4 Grundlagen Sozialer Kompetenzen:
Psychologie, Rhetorik und Kommunikation
 6  
1.4.1Psychologie2  KL, R oder FS 
1.4.2Rhetorik und Kommunikation 2  PR
1.4.3 Modulbezogene Übung1    
1.5 Fremdsprachen I: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 6  
1.5.1Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4  KL oder PO
2.1 Management II: Strategisches Management und Marketing im Tourismus 6  
2.1.1Strategisches Management und Marketing im Tourismus 4 KL 
2.1.2 Modulbezogene Übung1    
2.2 BWL II: Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling 6  
2.2.1Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling4 KLPR
2.2.2Modulbezogene Übung1    
2.3 VWL: Mikroökonomie, Makroökonomie und Internationale Wirtschaftsbeziehungen 6  
2.3.1Mikroökonomie, Makroökonomie und Internationale Wirtschaftsbeziehungen 4 KL 
2.3.2 Modulbezogene Übung1    
2.4 Nationales und internationales Wirtschaftsrecht 6  
2.4.1Nationales und internationales Wirtschaftsrecht 4 KL 
2.4.2 Modulbezogene Übung1    
2.5 Fremdsprachen II: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 6  
2.5.1Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4  KL oder PO
3.1 Management III: Marktforschung und Marketing im Tourismus 6  
3.1.1Marktforschung und Marketing im Tourismus 4 HA, PA oder PO 
3.1.2Modulbezogene Übung1    
3.2 BWL III: Investition, Finanzierung, Steuern und Bilanzierung 6  
3.2.1Investition, Finanzierung, Steuern und Bilanzierung 4 KL 
3.2.2 Modulbezogene Übung1    
3.3 Management IV: Informationssysteme und E-Business im Tourismus 6  
3.3.1Informationssysteme und E-Business im Tourismus 4 HA, PA oder PO 
3.3.2Modulbezogene Übung1    
3.4 Umweltbewusstsein und gesellschaftliche Verantwortung: Nachhaltige Entwicklung, Ethik und Corporate Social Responsibility 6  
3.4.1Nachhaltige Entwicklung, Ethik und Corporate Social Responsibility 4 MP, R, PR, HA oder KL5 
3.4.2Modulbezogene Übung1    
3.5 Fremdsprachen III: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 6  
3.5.1Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4  KL oder PO
4.1 Management V: Operations Management im Tourismus 6  
4.1.1Operations Management im Tourismus4 B, FS, HA, MP, PA, PO, PR oder R  
4.1.2Modulbezogene Übung1   
4.2 Learners' Company II: Praxisbezogenes Projekt 6  
4.2.2Praxisbezogenes Projekt4  PA 
4.2.3Modulbezogene Übung 1   
4.3 Internationales Management 1: Einführung internationales und interkulturelles Management im Tourismus 6  
4.3.1Einführung internationales und interkulturelles Management im Tourismus 4 MP, R, PR, HA oder PO5 
4.3.2Modulbezogene Übung1    
4.4 Management VI: Personalmanagement, Organisationsentwicklung und besondere Kulturwissenschaften 6  
4.4.1Personalmanagement und Organisationsentwicklung 2 MP, R, PR oder PO5 
4.4.2Besondere Kulturwissenschaften2 KL, MP oder PR5 
Modulbezogene Übung1    
4.5 Fremdsprachen IV: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 6  
4.5.1Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4  MP
5.1 Vorbereitung Auslandsstudium: Tourismuswissenschaften: Lehre, Forschung und Campuskultur 6  
5.1.1Tourismuswissenschaften: Lehre, Forschung und Campuskultur 4 MP, R, PR oder HA 
5.1.2Modulbezogene Übung1    
5.2 Auslandsstudium I: Tourismusmanagement  6  
5.2.1Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Tourismusmanagement     
5.3 Auslandsstudium II: Kulturwissenschaften 6  
5.3.1Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Kulturwissenschaften     
5.4 Auslandsstudium III: Tourismusgeografie 6  
5.4.1Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Tourismusgeografie     
5.5 Auslandsstudium IV: Freies Wahlmodul 6  
5.5.1Obligatorisches aber freies Wahlmodul     
6.1 Vorbereitung Auslandspraktikum: Tourismuswirtschaft und Unternehmenskultur 6  
6.1.1Tourismuswirtschaft und Unternehmenskultur 4 PR, R oder MP 
6.1.2Modulbezogene Übung1    
6.2 - 6.4 Auslandspraktikum 18   
6.5 Internationales Management II: Reflexion internationaler und interkultureller Aspekte im Auslandsstudium und -praktikum 6  
6.5.1Reflexion internationaler und interkultureller Aspekte im Auslandsstudium und -praktikum 4  B, FS und PR
6.5.2Modulbezogene Übung1    
7.1 Internationales Management III: Vertiefung internationales und interkulturelles Management im Tourismus 6  
7.1.1Vertiefung internationales und interkulturelles Management im Tourismus 4 MP, R, PR oder HA5 
7.1.3Modulbezogene Übung1    
7.2 Wahlpflichtbereich I6 6   
7.2.1Stadtmarketing und Destinationsmanagement 4 R 
7.2.2Eventmanagement4 R, PR, FS, PA oder MP 
7.2.3Airport- und Airline Management4 R, FS, PO oder PR 
7.2.4Sport- und Gesundheitsmanagement4 R 
7.2.5Hotel Management und Resort Planung 4 R, HA, MP oder PR 
7.2.6Kulturpolitik und -management 4 PR, R oder FS 
7.2.7Aktuelle Themen 4 R, HA, MP oder PR 
7.2.8Wahlmodul4    
7.2.9Modulbezogene Übung 1   
7.3Wahlpflichtbereich II6 6   
7.3.1Erlebnisorientierte Pädagogik und Inszenierung von Erfahrungsräumen 4 PR 
7.3.2 Public Relations und Journalistik4 R 
7.3.3Wirtschafts- und Tourismusgeografie4 R, HA, MP oder PR 
7.3.4Tourismus in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit 4 R, HA, MP oder PR 
7.3.5Lebensqualität und nachhaltiger Konsum 4 R, HA, MP oder PR 
7.3.6Wahlmodul4    
7.3.7Modulbezogene Übung 1   
7.4Bachelorprojekt 6  
7.4.1Bachelorprojekt 4  HA, MP, PR oder PA
7.4.2Modulbezogene Übung1    
7.5Bachelorthesis 6  
7.5.1Bachelorthesis-Seminar 4 BT und MP 
Summe135210  

Fußnoten

1

Semesterwochenstunden

2

Leistungspunkte nach ECTS

3

Prüfungsformen: B - Bericht; BT - Bachelorthesis; FS - Fallstudie; HA - Hausarbeit; KL - Klausur; MP - mündliche Prüfung/ Kolloquium; PA - Projektarbeit; PO - Portfolio; PR - Präsentation; R - schriftlich ausgearbeitetes Referat.

4

Unbenotete Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

5

In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.

5

In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.

5

In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.

5

In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.

5

In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden.

6

In den Wahlpflichtbereichen 7.2 und 7.3 ist jeweils ein Wahlpflichtmodul zu belegen.

6

In den Wahlpflichtbereichen 7.2 und 7.3 ist jeweils ein Wahlpflichtmodul zu belegen.


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