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Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Veröffentlichungsdatum:18.04.2018 Inkrafttreten19.04.2018
Fundstelle Brem.GBl. 2018, S. 86
Zitiervorschlag: "Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 10. April 2018 (Brem.GBl. 2018, S. 86)"

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juris-Abkürzung: BKrFQGOWiZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BKrFQGOWiZustV BR
Ausfertigungsdatum:10.04.2018
Gültig ab:19.04.2018
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2018, 86
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über Zuständigkeiten für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Vom 10. April 2018
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist, ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 10. April 2018

Der Senat

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