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TuI-Regelwerk (Version Dezember 1995) - Anlage 01: Einverständnis- und Verpflichtungserklärung für die private Nutzung des Internet

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:08.12.1995
Fassung vom:24.04.2018
Gültig ab:01.05.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
TuI-Regelwerk (Version Dezember 1995) - Anlage 01: Einverständnis- und Verpflichtungserklärung für die private Nutzung des Internet

Anlage 1

Einverständnis- und Verpflichtungserklärung
für die private Nutzung des Internet

Ich möchte, wie in der Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung von Internet/Intranet-Zugängen vom 1. Februar 2004 (Brem.ABl. S. 77) festgelegt, den dienstlichen Internetzugang privat nutzen und erkläre mich durch nachfolgende Unterschrift bereit, ab dem

<Datum>

dafür monatlich € 2,– (zwei in Worten) zu zahlen. Die Zahlung wird mir von meiner Gehaltszahlung/Vergütung abgezogen. Ein Anspruch auf Rückzahlung im Falle der Nichtnutzung besteht nicht.

Die private Nutzung des Internet kann ich jederzeit formlos zum darauffolgenden Monatsende - nach Eingang des Schreibens - bei Performa Nord kündigen. Das entsprechende Nutzungsprogramm PDSwitch werde/lasse ich im Falle der Kündigung vom Arbeitsplatzrechner deinstallieren und den Deinstallationstermin mit der formlosen Kündigung bestätigen.

Ich verpflichte mich, die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz nach den Regularien und Verhaltensgrundsätzen der Internet-Richtlinie Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung von Internet/Intranet-Zugängen vom 1. Februar 2004 (Brem.ABl. S. 77) zu tätigen und darauf zu achten, dass ich bei der Nutzung der Internetadressen der Freie Hansestadt Bremen nach außen für die Freie Hansestadt Bremen in Erscheinung trete und dadurch eine besondere Sorgfaltspflicht an den Tag zu legen habe.

Ich wurde gesondert darüber belehrt, dass ein Verstoß dagegen arbeitsrechtliche oder disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich zieht.

Ich willige ein, dass meine Nutzerdaten personenbezogen nur unter den Voraussetzungen der Ziffern 8 und 9 der Internet-Richtlinie vom 1. Februar 2004 (Brem.ABl. S. 77) verarbeitet werden dürfen. Ich bin darüber unterrichtet worden, dass mir im Falle des jederzeitigen Widerrufs dieser Einwilligung die private Nutzung des Internets untersagt ist.

Bremen, den

<Unterschrift>



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