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Bremisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BremAGBMG) vom 24. März 2015

Amtliche Abkürzung:BremAGBMG
Ausfertigungsdatum:24.03.2015
Gültig ab:27.03.2015
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2015, 135
Gliederungs-Nr:210-a-1a
Bremisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
(BremAGBMG)
Vom 24. März 2015

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 6, 8 und 9 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)*

2.

§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31.01.2017 (Brem.GBl. S. 71)

3.

§§ 2, 3, 4 und 5 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.05.2018 (Brem.GBl. S. 149, 151)

4.

§§ 1, 3 und 8 geändert durch Gesetz vom 13.12.2022 (Brem.GBl. S. 965)

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Entsprechend Nr. 2 der Bekanntmachung über die Änderung von Zuständigkeiten vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434) treten die Änderungen der Zuständigkeiten mit Wirkung vom 28.07.2016 in Kraft.]

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