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Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes vom 22. September 1959

juris-Abkürzung:FlurBGAG BR
Ausfertigungsdatum:22.09.1959
Gültig ab:30.09.1959
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1959, 135
Gliederungs-Nr:7815-a-1
Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes
Vom 22. September 1959

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 10 geändert durch Artikel 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 15.03.1960 (Brem.GBl. S. 25)

2.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Bek. Brem.GBl. 1988 S. 223)

3.

§ 11 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.1990 (Brem.GBl. S. 469)

4.

§§ 1 und 11 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13. Oktober 1992 (Brem.GBl. S. 607)

5.

§§ 1 und 11 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

6.

§ 11 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Brem.GBl. S. 313)

7.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

8.

§§ 1 und 11 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

9.

§§ 11 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 08.05.2018 (Brem.GBl. S. 149, 157)

10.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

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