Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bremisches Glücksspielgesetz (BremGlüG) vom 12. Juni 2012

Bremisches Glücksspielgesetz (BremGlüG) vom 12. Juni 2012

Amtliche Abkürzung:BremGlüG
Ausfertigungsdatum:12.06.2012
Gültig ab:01.07.2012
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 255
Gliederungs-Nr:2191-b-2
Bremisches Glücksspielgesetz
(BremGlüG)
Vom 12. Juni 2012*)**)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

2.

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.11.2017 (Brem.GBl. S. 482)

3.

§ 8 neu gefasst sowie § 8a eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08.05.2018 (Brem.GBl. S. 149, 153)

4.

§§ 3, 5a, 16 und 18 geändert sowie § 5b eingefügt durch Gesetz vom 26.11.2019 (Brem.GBl. S. 684)1)

5.

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.06.2021 (Brem.GBl. S. 513)

6.

§§ 3, 5a und 16 geändert, §§ 3a und 5b eingefügt, bisheriger § 5b wird § 5c sowie § 18 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.06.2022 (Brem.GBl. S. 285, 295)

Fußnoten

*)
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Glücksspielrechts vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. S. 255)
**)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 6. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 355) tritt das Gesetz am 01.07.2012 in Kraft.]
1)

[Gemäß Bekanntmachung vom 14. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1681) tritt § 5b Absatz 1, 4 und 5 des Bremischen Glücksspielgesetzes am 28. Februar 2021 in Kraft.]

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.