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Gesetz über das Halten von Hunden vom 2. Oktober 2001

juris-Abkürzung:HuG BR
Ausfertigungsdatum:02.10.2001
Gültig ab:10.10.2001
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 331
Gliederungs-Nr:2190-b-1
Gesetz über das Halten von Hunden
Vom 2. Oktober 2001*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 7 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 02.10.2001 (Brem.GBl. S. 331)

2.

§§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 geändert und §§ 7a und 9 neu eingefügt durch Gesetz vom 20.12.2005 (Brem.GBl. S. 635)

3.

§ 7 geändert durch Gesetz vom 30.01.2007 (Brem.GBl. S. 135)

4.

§§ 3 und 8 geändert durch Gesetz vom 24.03.2009 (Brem.GBl. S. 85); § 3 Abs. 8 eingef. durch Berichtigung vom 26.05.2009, S. 191

5.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 22.12.2009 (Brem.GBl. S. 559)

6.

§§ 2 und 4 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

7.

mehrfach geändert, § 9 aufgehoben durch Gesetz vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 560)

8.

§§ 2 und 4 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

9.

§§ 1 und 2 geändert durch Gesetz vom 08.05.2018 (Brem.GBl. S. 227)

10.

§§ 2 und 4 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

11.

§ 5 geändert durch Artikel 6 Nummer 6 des Gesetzes vom 24.11.2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1582)

12.

§ 5 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.09.2022 (Brem.GBl. S. 512, 518)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung von anderen Vorschriften vom 2. Oktober 2001
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