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Änderungen
§§ 1, 2 und 3 sowie Anlage 1 geändert, § 5 neu gefasst durch Ordnung vom 21. Juni 2017 (Brem.ABl. S. 440)1)
§ 4 sowie Anlage 1 und 4 geändert durch Ordnung vom 16. Mai 2018 (Brem.ABl. S. 420)2)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 21.06.2017 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 im Bachelorstudiengang „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/18 ihr Studium aufgenommen und das Modul 62 „Medizinische Grundlagen“ absolviert oder noch nicht begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die das Modul 62 „Medizinische Grundlagen“ gemäß der Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 bis zum 30. September 2020 nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 16.05.2018 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Bachelorstudiengang „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung.”]