Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 20. Mai 2015

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 20. Mai 2015

juris-Abkürzung:PubHZwFäBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:20.05.2015
Gültig ab:01.10.2015
Gültig bis:30.09.2027
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 706; 2021, 943
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach
„Public Health/Gesundheitswissenschaften“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 20. Mai 2015

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 06.09.2021 (Brem.ABl. S. 943)
1.

§§ 1, 2 und 3 sowie Anlage 1 geändert, § 5 neu gefasst durch Ordnung vom 21. Juni 2017 (Brem.ABl. S. 442)1)

2.

§ 4 und Anlagen geändert durch Ordnung vom 16. Mai 2018 (Brem.ABl. S. 418, 531)2)

Fußnoten

1)

[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 21.06.2017 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 im Fach „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/18 ihr Studium aufgenommen haben und das Modul 62 „Medizinische Grundlagen“ absolviert oder noch nicht begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die das Modul 62 „Medizinische Grundlagen“ gemäß der Prüfungsordnung vom 20. Mai 2015 bis zum 30. September 2020 nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]

2)

[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 16.05.2018 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Fach „Public Health“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 das Studium begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung.”]

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.