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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 9. Juli 2014

juris-Abkürzung:Frank/FraZwFäBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:09.07.2014
Gültig ab:01.10.2014
Gültig bis:30.09.2027
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1432
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 9. Juli 2014

Änderungshistorie

Änderungen:

1.

mehrfach geändert durch Ordnung vom 25. April 2018 (Brem.ABl. S. 424; 2019, 150)1)

Fußnoten

1)

[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 25.04.2018 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für das Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium vom 9. Juli 2014 tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Fach „Frankoromanistik/Französisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Fach „Frankoromanistik/Französisch“ aufgenommen haben und in den Wahlpflichtmodulen des 5. Semesters das Prüfungsverfahren eröffnet oder diese Module absolviert haben sowie Studierende, die im Modul Bachelorarbeit das Prüfungsverfahren eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 9. Juli 2014.
(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Fach „Frankoromanistik/Französisch“ aufgenommen haben und für die Absatz 2 nicht gilt, wechseln in die vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”]

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