|
Änderungen:
mehrfach geändert durch Ordnung vom 23. Mai 2018 (Brem.ABl. S. 450)1)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 23.05.2018 gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1.Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Bachelorstudiengang „Mathematik“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Masterstudiengang „Mathematik“ begonnen und im gewählten Anwendungsfach „Chemie“ noch keine Prüfungsleistungen erbracht und noch kein Prüfungsverfahren eröffnet haben, wechseln in die vorliegende Ordnung.
(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Masterstudiengang „Mathematik“ begonnen und im gewählten Anwendungsfach Chemie bereits Prüfungsleistungen erbracht oder ein Prüfungsverfahren eröffnet haben, verbleiben in der Prüfungsordnung vom 5. August 2015.”]