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Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst "Frauen-Nachttaxi" im Stadtgebiet Bremen

Veröffentlichungsdatum:20.06.2018 Inkrafttreten21.06.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 21.06.2018 bis 20.07.2020Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 532
Bezug (Rechtsnorm)§ 6, PBefG § 51

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:19.06.2018
Fassung vom:19.06.2018
Gültig ab:21.06.2018
Gültig bis:20.07.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 6 , § 51 PBefG
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 532
Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst "Frauen-Nachttaxi" im Stadtgebiet Bremen

Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst
„Frauen-Nachttaxi“ im Stadtgebiet Bremen

Aufgrund des § 51 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr der Stadtgemeinde Bremen vom 18. November 2005 (Brem.GBl. S. 581) in der aktuell gültigen Fassung erlässt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr folgende

Allgemeinverfügung:

Die Fahrpreise für das Frauen-Nachttaxi werden mit Wirkung vom 1. September 2018 wie folgt festgesetzt:

Geltungszeit

täglich 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr



Grundpreis

5,00 Euro (darin 1 km Fahrstrecke frei)



ab 1 001m (pro Km)

1,70 Euro



ab 10 001m (pro Km)

1,50 Euro



Wartezeit pro Stunde

28,00 Euro



Großraumtaxi-Zuschlag

7,00 Euro

Diese Allgemeinverfügung wird mit der Veröffentlichung im Bremischen Amtsblatt wirksam. Gleichzeitig wird die Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 29. Januar 2015 aufgehoben.

Gründe:

Durch die allgemeine Tarifanpassung zum 9. Oktober 2017 hatte sich die Differenz zwischen dem Standardtarif und dem Tarif Frauennachttaxi erhöht. Durch die Tariferhöhung Frauennachttaxi wird die alte Differenz wieder hergestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 53, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, zu erheben.

Bremen, den 19. Juni 2018

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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