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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ der Universität Bremen vom 21. Juni 2011

juris-Abkürzung:BilWiPrElBacPO BR
Ausfertigungsdatum:21.06.2011
Gültig ab:01.10.2011
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1223; 2018, 735
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ der Universität Bremen
Vom 21. Juni 2011

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 22. Juni 2018 (Brem.ABl. 2018 S. 735)

1.

Tabelle 1 geändert durch Ordnung vom 30.11.2011 (Brem.ABl. 2012 S. 100)

2.

Tabelle 1 und Tabelle 2 geändert durch Ordnung vom 15.05.2013 (Brem.ABl. S. 504)

3.

Tabelle 1 geändert und § 5 neu gefasst durch Ordnung vom 12.06.2013 (Brem.ABl. S. 1018)

4.

Tabelle 1 geändert durch Ordnung vom 08.10.2013 (Brem.ABl. S. 1139)

5.

Tabelle 1 geändert durch Ordnung vom 08.05.2013 (Brem.ABl. 2014 S. 186)

6.

Anlage 1.2 geändert durch Ordnung vom 29.01.2014 (Brem.ABl. S. 930)

7.

Anlage 1.4 geändert durch Ordnung vom 25.11.2014 (Brem.ABl. S. 49)

8.

Anlage 1.2 geändert durch Ordnung vom 08.06.2016 (Brem.ABl. S. 476)1)

9.

Anlage 1.1 geändert durch Ordnung vom 22.06.2016 (Brem.ABl. S. 484)2)

10.

Anlage 1.6 geändert durch Ordnung vom 04.07.2016 (Brem.ABl. S. 607)3)

11.

Anlage 1.3 geändert durch Ordnung vom 29.06.2016 (Brem.ABl. S. 629)

12.

Anlage 2 geändert durch Ordnung vom 29.06.2016 (Brem.ABl. S. 634)4)

13.

Anlage 3 neu gefasst durch Ordnung vom 29.06.2016 (Brem.ABl. S. 648)

14.

Anlage 1.3 geändert durch Ordnung vom 21.06.2017 (Brem.ABl. S. 491)5)

15.

Anlagen geändert und Anlage 1.4 neu gefasst durch Ordnung vom 20.06.2018 (Brem.ABl. S. 559)6)7)

16.

Anlage 1.1 geändert durch Ordnung vom 03.07.2018 (Brem.ABl. S. 746)

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Die Übergangsregelungen des Artikel 2 der Ordnung vom 08.06.2016 (Brem.ABl. S. 476) sind zu beachten:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ für das Fach Elementarmathematik ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende im „kleinen Fach“, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben und sich in den Modulen EMDG 1 und EMDG 2 noch in keinem Prüfungsverfahren befinden, werden in die vorliegende Ordnung überführt. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Alle anderen Studierenden im „kleinen Fach“ werden in die vorliegende Ordnung überführt, wenn sie das Prüfungsverfahren in den Modulen EMDG 1 und EMDG 2 beendet haben. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]

2)

[Red. Anm.: Die Übergangsregelungen des Artikel 2 der Ordnung vom 22.06.2016 (Brem.ABl. S. 484) sind zu beachten:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen und das Prüfungsverfahren in den Modulen FDD1, FDD2, FDD2E, FDD2k und FDD2kE noch nicht eröffnet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben und sich in den FDD1, FDD2, FDD2E, FDD2k und FDD2kE in einem Prüfungsverfahren befinden, können auf Antrag bis zum 30. November 2016 in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.
(4) Studierende, die die oben genannten fachdidaktischen Module bereits absolviert haben, beenden ihr Studium gemäß der Prüfungsordnung vom 26. Januar 2011, zuletzt geändert am 8. Mai 2013.”]

3)

[Red. Anm.: Die Übergangsregelungen des Artikel 2 der Ordnung vom 04.07.2016 (Brem.ABl. S. 607) sind zu beachten:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ für das Fach Kunst-Medien-Ästhetische Bildung ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 im großen Fach begonnen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 im kleinen Fach begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung gemäß der folgenden Regeln:
a) Studierende, die ihr Prüfungsverfahren im Modul 11b gemäß der Anlage 1.6 in der Fassung vom 20. Juli 2011 zur Prüfungsordnung „Bildungswissenschaften des Elementar- und Primarbereichs“ vom 21. Juni 2011 noch nicht eröffnet haben, wechseln in die vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.
b) Studierende, die gemäß der in Absatz 3 Ziffer 1 zitierten Ordnung das Prüfungsverfahren im Modul 11b eröffnet haben, schließen dieses in der letztgenannten Ordnung ab und wechseln anschließend in die vorliegende Ordnung. Das absolvierte Modul 11b (mit 9 CP) wird wie folgt anerkannt: Modul 10c wird mit 3 CP als bestanden anerkannt. Die verbleibenden 6 CP werden für Modul 10b anerkannt.
Die im Modul 11b erworbene Note wird in der Regel mit 6 CP bei der Berechnung der Gesamtnote für die vorliegende Prüfungsordnung gewichtet, auf Antrag auch mit 9 CP. Alle anderen bereits erbrachten Leistungen werden anerkannt.”]

4)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 und 3 der Ordnung vom 29.06.2016 (Brem.ABl. S. 634) sind zu beachten:
”(1) ... Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ bereits vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung, wenn das Prüfungsverfahren im Modul BA-UM-HET-EP noch nicht eröffnet wurde. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.
(3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen und das Prüfungsverfahren im Modul BA-UM-HET-EP bereits eröffnet oder abgeschlossen haben, verbleiben in der Prüfungsordnung vom 21. Juni 2011, zuletzt geändert am 15. Mai 2013.”]

5)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 und Abs. 3 der Ordnung vom 21.06.2017 (Brem.ABl. S. 491) sind zu beachten:
”(1) ... Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ im Studienfach Inklusive Pädagogik ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen haben und nicht unter die Regelungen in Absatz 3 fallen, wechseln in die vorliegende geänderte Ordnung.
(3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen haben und sich im Modul IP 1 und/oder im Modul IP 5 im Prüfungsverfahren befinden bzw. dieses abgeschlossen haben, können nur auf Antrag in die vorliegende geänderte Ordnung wechseln. Die Anerkennung bereits absolvierter Module erfolgt i.d.R. auf der Grundlage der Äquivalenztabelle. In Zweifelsfragen entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der individuellen Sachlage. Der Antrag auf Überführung in die vorliegende geänderte Ordnung ist bis spätestens zum 30. Oktober 2017 zu stellen.”]

6)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 20.06.2018 (Brem.ABl. S. 559) gilt:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Studienfach „Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht“ („ISSU“) im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ an der Universität Bremen immatrikuliert werden.
(2) Studierende, die ihr Studium im Studienfach „ISSU“ im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben, beenden begonnene Prüfungsverfahren gemäß den Regelungen der Anlage 1.4 „Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht (ISSU) inkl. der fachdidaktischen Anteile“ vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 25. November 2014.
(3) Studierende, die ihr Studium im Studienfach „ISSU“ im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben, absolvieren die Module, zu denen noch kein Prüfungsverfahren eröffnet wurde, gemäß den Regelungen der vorliegenden Ordnung.”]

7)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 1 Nr. 2 der Ordnung vom 20.06.2018 (Brem.ABl. S. 559) gilt:
Die Anlage 1.4 für das Fach „ISSU“ wird durch redaktionelle Anpassungen neu gefasst und ergänzt um zusätzliche Erläuterungen zu der bestehenden Strukturierung des Studienfaches und den Regeln für das Absolvieren der Wahlpflichtbereiche. Die Studienverlaufspläne und Tabellen werden überarbeitet und vervollständigt. Damit einher gehen die folgenden Änderungen einzelner Module:
”(a) Im kleinen Fach wird bei Modul ISSU C 1 eine zusätzliche Studienleistung eingeführt und die Angabe „MP“ zu „TP“ geändert. Zusätzlich wird die Angabe zum Modultyp von „WP“ zu „P“ korrigiert.
(b) Im sozialwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich I werden die Module ISSU Ges1, ISSU Ges2 und ISSU Ges3 statt mit einer benoteten MP nun mit einer KP abgeschlossen, die Anzahl der Leistungen ändert sich von „PL: 1“ zu „PL: 1, SL: 1“.
(c) Im sozialwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich II (Vertiefung) wird das Modul ISSU Ges4 gestrichen. An dessen Stelle werden die Module ISSU Ges4.1 „Vertiefungsmodul Vormoderne Geschichte“ und ISSU Ges4.2 „Vertiefungsmodul Moderne Geschichte“ jeweils mit einer benoteten MP neu eingefügt.
(d) Im naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich I ändert sich bei Modul ISSU Tech 1 die Anzahl der Leistungen von „PL: 1 / SL: 1“ zu „PL: 2 / SL: 1“.
(e) Im naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich II (Vertiefung) ändert sich bei Modul ISSU Bio 2 die Anzahl der Leistungen von „PL: 1 / SL: 1“ zu „PL: 2 / SL: 1“.
(f) Die Kennziffern der Module im elementarpädagogischen Schwerpunkt werden berichtigt und lauten nun: ISSU B1-E, ISSU B3-E und ISSU B-E.”]



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