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Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatun

juris-Abkürzung:FRegKoopUniBROldfPO BR
Ausfertigungsdatum:02.12.2015
Gültig ab:01.10.2015
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 10
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der
Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen
für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch
im Master of Education für Kooperationsstudierende
mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Vom 2. Dezember 2015

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Anlage Übersicht, Anlagen 1c, 3a, 3b geändert, Anlage 1a, Tabelle 1a, Anlage 1b, Tabelle 1b, Anlage 2, Tabellen 2, 2a, 2b neu gefasst, Anlage 4 angefügt durch Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 603; 1082)1)

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 603) gilt:
„(1) Diese Änderungen zur „Fachspezifischen Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg“ vom 2. Dezember 2015 treten nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Master of Education ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg mit den Zweitfächern Geographie, Französisch und Spanisch an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, die ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Siehe hierzu auch Abschnitt 1a § 5 in der Neufassung.
(3) Studierende mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen, die ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben und im Wahlpflichtbereich das Prüfungsverfahren in den Wahlpflichtmodulen eröffnet oder absolviert haben und/oder das Modul Masterarbeit eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium gemäß den fachspezifischen Regelungen vom 24. November 2015. Studierende, die das Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben und für die Satz 1 nicht gilt, wechseln in die vorliegende Ordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt. Siehe hierzu auch Abschnitt 1b § 5 in der Neufassung.
(4) Studierende mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Sonderpädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen und ein Prüfungsverfahren in den Modulen gemäß den fachspezifischen Regelungen vom 4. November 2015 eröffnet haben, beenden dieses Prüfungsverfahren gemäß dieser fachspezifischen Regelungen. Das Prüfungsverfahren muss bis zum 30. September 2020 abgeschlossen werden. Studierende wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Ordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Siehe hierzu auch Abschnitt 2 § 5 in der Neufassung.
(5) Studierende mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen im Master of Education (Wirtschaftspädagogik), die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen, wenn sie das Prüfungsverfahren in den Modulen D1-OL, D2-OL oder D3-OL weder eröffnet noch abgeschlossen haben. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Wurde bereits das Prüfungsverfahren in den Modulen D1-OL, D2-OL oder D3-OL eröffnet oder absolviert, beenden diese Studierenden ihr Studium nach den fachspezifischen Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen vom 24. November 2015.“]

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