Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 20. Juni 2018

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:05.07.2018 Inkrafttreten01.10.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2021Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 470)1)
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 651, 884

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: GZwFäBacfPO BR 2018
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GZwFäBacfPO BR 2018
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach
„Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 20. Juni 2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2021
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 470)1)

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Absatz 2 der Ordnung vom 2. Juni 2021 gilt:
„(2) Bereits immatrikulierte Studierende, die das Prüfungsverfahren im Modul FD 2.1a eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium nach den Regelungen der Prüfungsordnung vom 20. Juni 2018, berichtigt am 23. August 2018.“

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2018 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums im Fach „Geschichte“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Geschichte“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Geschichte“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert. Der General Studies Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO umfasst im Profilfach insgesamt 18 CP.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Geschichte“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen. Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar, wenn

a)

das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach mit einem Gesamtumfang von insgesamt 120 CP studiert wird (Anlage 1.1),

b)

das Studienfach „Geschichte“ als Komplementärfach mit einem Gesamtumfang von insgesamt 60 CP studiert wird (Anlage 1.2),

c)

das Studienfach „Geschichte“ mit Lehramtsoption mit einem Gesamtumfang von 72 CP studiert wird. Dieser Umfang unterteilt sich in 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils von 12 CP; je nach individueller Wahl wird zusätzlich das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP im Studienfach absolviert (Anlage 1.3). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

(3) Das jeweilige Curriculum der Fachzuschnitte unterteilt sich wie folgt:

a)

Das Profilfach mit 120 CP unterteilt sich in:

1.

das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP,

2.

den Pflichtbereich, der grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 57 CP vermittelt,

3.

den Wahlpflichtbereich mit der fachlichen Vertiefung in ausgewählten Themenbereichen der Geschichtswissenschaft im Umfang von 33 CP,

4.

den Bereich der General Studies im Umfang von 18 CP mit der Vermittlung anwendungsorientierter und berufsbezogener Kenntnisse bzw. Fähigkeiten, dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen, der Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz sowie der individuellen Profilbildung durch fachliche und fachergänzende Studien nach freier Wahl. Ebenso können hier Lehrveranstaltungen aus Modulen der Geschichte eingebracht werden, sofern diese zusätzlich zum regulären Curriculum belegt werden.

b)

Das Komplementärfach mit 60 CP unterteilt sich in:

1.

den Pflichtbereich, der grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 33 CP vermittelt,

2.

den Wahlpflichtbereich mit der fachlichen Vertiefung in ausgewählten Themenbereichen der Geschichtswissenschaft im Umfang von 27 CP. In der fachlichen Vertiefung (Wahlpflichtbereich II) sind zwei verschiedene Themenbereiche zu wählen.

c)

Das Studienfach mit Lehramtsoption unterteilt sich in:

1.

60 CP Fachwissenschaft und

2.

12 CP Fachdidaktik. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil (die Module werden im Kürzel/Titel gekennzeichnet mit POE = Praxisorientierte Elemente) und dessen wissenschaftliche Begleitung.

3.

Das Modul Bachelorarbeit kann im Studienfach Geschichte mit Lehramtsoption in beiden Bereichen im Umfang von 12 CP absolviert werden.

(4) Die Anlagen 1 und 2 stellen den empfohlenen Studienverlauf dar und regeln die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflicht- und Wahlbereich in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Das Fach ist durchgängig in deutscher Sprache studierbar.

(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt.

(10) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Prüfungen können in Form von Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) bzw. E-Klausuren durchgeführt werden. Näheres regelt Anlage 4.

(5) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Das Modul Bachelorarbeit muss im Studienfach „Geschichte“ absolviert werden, wenn es als Profilfach studiert wird. Es ist nicht möglich, im Komplementärfach ein Modul Bachelorarbeit zu absolvieren. Wird das Studienfach mit Lehramtsoption studiert, kann die Bachelorarbeit im Studienfach Geschichte in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik absolviert werden.

(2) Sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption beinhaltet das Modul Bachelorarbeit die Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP.

(3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach „Geschichte“ ist:

a)

Im Profilfach ist der Nachweis von mindestens 74 CP zu erbringen. Folgende Leistungen müssen erbracht worden sein:

-

das Praktikum (12 CP),

-

Modul HIS 1a sowie die Module HIS 2, 3 und 4.

b)

Im Studienfach mit Lehramtsoption ist der Nachweis von mindestens 45 CP zu erbringen. Folgende Leistungen müssen erbracht worden sein:

-

Modul HIS 1a sowie

-

die Module HIS 2, 3 und 4.

(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(6) Die Bachelorarbeit im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption wird als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(7) Die Bachelorarbeit im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote für das Fach „Geschichte“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 3 aus der Gesamtnotenberechnung herausgenommen werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

(3) Die Note des Moduls „Einführung in das Studium der Geschichte“ (HIS 1a im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption; HIS 1 im Komplementärfach) wird bei der Berechnung der Fachnote herausgenommen.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Geschichte“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium begonnen haben, können auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2018 an das zuständige Prüfungsamt zu stellen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

(3) Mit Inkrafttreten der vorliegenden Ordnung wird der Modultitel des Moduls HIS 6 in der Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 berichtigt in „Theorien und Methoden historischen Arbeitens“.

(4) Die Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 tritt zum 30. September 2022 außer Kraft. Studierende, die bis zu diesem Datum keinen Abschluss erworben haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 27. Juni 2018

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

-

Anlage 1:

Studienverlaufspläne

-

1.1

Studienfach Geschichte als Profilfach (120 CP)

-

1.2

Studienfach Geschichte als Komplementärfach (60 CP)

-

1.3

Studienfach Geschichte mit Lehramtsoption (60 CP Fachwissenschaft zzgl. 12 CP Fachdidaktik plus ggf. 12 CP Modul Bachelorarbeit)

-

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

-

2.1

für das Profilfach

-

2.2

für das Komplementärfach

-

2.3

für das Studienfach mit Lehramtsoption

-

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

-

Anlage 4:

Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufspläne „Geschichte“

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

1.1:

Geschichte als Profilfach (120 CP)

Struktur entlang
der

Belegregelung
(Pflicht,
Wahlpflicht,
Wahl)→

Pflichtbereich
(ohne
Bachelorarbeit)
(57 CP)

Bachelor-
arbeit
(12 CP)

Wahlpflicht-
bereich I
(9 CP)

Wahlpflicht-
bereich II
(Vertiefung)
(24 CP)

siehe Anlage 2.1.3.b

Wahl-
bereich
(18 CP)

Σ 120 CP
CP-

Verlauf
Semester
bzw.
Studien-
jahr

1. Jahr

1. Sem.

HIS 1a Einführung in das Studium der Geschichte,
9 CP

HIS 2, 3 oder 4,
9 CP

 

 

 

 

18

2. Sem.

 

HIS 2, 3 oder 4,
9 CP

 

 

 

General Studies, 9 CP

18

2. Jahr

3. Sem.

 

HIS 2, 3 oder 4,
9 CP

 

HIS 5.1
Grundlagenmodul Vormoderne, 9 CP
oder
HIS 5.2
Grundlagenmodul Moderne, 9 CP

 

 

9 (18)

4. Sem.

HIS 6 Theorien und Methoden historischen Arbeitens,
9 CP

HIS P Praktikum, 12 CP

 

 

 

30 (21)

3. Jahr

5. Sem.

 

 

 

 

2
Vertiefungsmodule

General Studies,
3 CP

27

6. Sem.

 

 

HIS BA Bachelorarbeit,
12 CP

 

 

General Studies,
6 CP

18

CP: Credit Points, Sem. = Semester

1.2:

Geschichte als Komplementärfach (60 CP)

Struktur entlang
der Belegregelung
(Pflicht, Wahl-
pflicht, Wahl)→

Pflichtbereich
(33 CP)

Wahlpflichtbereich I
(Einführung, 9 CP),
siehe Anlage 2.2.2.a

Wahlpflichtbereich II
(Vertiefung, 18 CP)
siehe Anlage 2.2.2.b

Σ 60 CP
CP - Verlauf
Semester
bzw.

Studienjahr

1. Jahr

1. Sem.

HIS 1 Einführung in das Studium der Geschichte,
6 CP

 

 

6

2. Sem.

HIS 5.2Grundlagenmodul Moderne, 9 CP

HIS 2, 3 oder 4,
9 CP

 

18

2. Jahr

3. Sem.

HIS 5.1 Grundlagenmodul Vormoderne, 9 CP

 

 

9

4. Sem.

 

 

Vertiefungsmodul,
12 CP

12

3. Jahr

5. Sem.

HIS 6 Theorien und Methoden historischen Arbeitens,
9 CP

 

 

9

6. Sem.

 

 

Vertiefungsmodul,
6 CP

6

CP: Credit Points, Sem. = Semester

1.3

Geschichte als Lehramtsoption (72 CP, davon 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich 12 CP Fachdidaktik und ggf. 12 CP Bachelorarbeit)

Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile sind in der BPO des Bereichs Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen aufgeführt. Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP.

Studienabschnitte
gemäß
§ 2 Absatz 2 →

Fachwissenschaft

Fachdidaktik

Bachelor-
arbeit

Σ 72 CP
CP- Verlauf
Semester
bzw.

Studienjahr
+ ggf. 12 CP

Struktur entlang der
Belegregelung (Pflicht,
Wahlpflicht, Wahl)→

Pflichtbereich
(54 CP)

Wahlpflicht-
bereich
(6 CP)

Pflichtbereich

1. Jahr

1. Sem.

HIS 1a Einführung in das Studium der Geschichte,
9 CP

HIS 2, 3 oder 4,
9 CP

 

 

 

18

2. Sem.

 

HIS 2, 3 oder 4,
9 CP

 

 

 

9

2. Jahr

3. Sem.

 

HIS 2, 3 oder 4,
9 CP

 

FD 1.1a Geschichtsbewusstsein und Erinnerungskultur, 3 CP

 

12

4. Sem.

HIS 5.2 Grundlagenmodul Moderne, 9 CP

 

 

FD 1.2a Konzepte historischen Lernens und Lehrens, 3 CP

 

12

3. Jahr

5. Sem.

HIS 5.1 Grundlagenmodul Vormoderne,
9 CP

 

Vertiefungsmodul, siehe Anlage 2.3.3,
6 CP

FD 2.1a Geschichte als Unterrichtsfach - Schulpraktikum: Vorbereitung POE, 3 CP

 

18

6. Sem.

 

 

 

FD 2.2a Historische Lehr- und Lernprozesse planen, proben und untersuchen - Schulpraktikum: Begleitseminar, 3 CP

Ggf. HIS BA L Modul Bachelorarbeit,
12 CP

3 (15)

CP: Credit Points, Sem. = Semester

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1.

Module und Prüfungsanforderungen im Profilfach

2.1.1

Bachelorarbeit (Bachelor Thesis)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS BA

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor Thesis

P

12

MP

 

PL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.1.2

Pflichtbereich Profilfach (compulsory modules)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 1a

Einführung in das Studium der Geschichte

Introduction to Historical Science

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 2

Einführung in die Alte Geschichte

Introduction to Ancient History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 3

Einführung in die Mittelalterliche Geschichte

Introduction to Medieval History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 4

Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte

Introduction to Modern and Contemporary History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 6

Theorien und Methoden historischen Arbeitens

Historical Theory and Methodology

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS P

Praktikum

Internship

P

12

MP

 

SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.1.3

Wahlpflichtbereiche Profilfach (compulsory elective modules)

2.1.3.a

Wahlpflichtbereich I, Profilfach

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 5.1

Grundlagenmodul Vormoderne

Basic Module on Pre-Modern History

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 5.2

Grundlagenmodul Moderne

Basic Module on Modern History

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.1.3.b

Wahlpflichtbereich II (Vertiefungsmodule), Profilfach

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 7.1

Vertiefungsmodul Geschichte und Medien

History and Media

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.2

Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte

History of Eastern Europe

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.3

Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte

History of Western Europe

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.4

Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte

Latin American History

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.5

Vertiefungsmodul Vormoderne

Pre-Modern History

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.6

Vertiefungsmodul Moderne

Modern History

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.2.

Module und Prüfungsanforderungen im Komplementärfach

2.2.1

Pflichtbereich Komplementärfach (compulsory modules)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modulty
p
P/WP/W

CP

MP/TP/K
P

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 1

Einführung in das Studium der Geschichte

Introduction to Historical Science

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 5.1

Grundlagenmodul Vormoderne

Basic Module on Pre-Modern History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 5.2

Grundlagenmodul Moderne

Basic Module on Modern History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 6

Theorien und Methoden historischen Arbeitens

Historical Theory and Methodology

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.2.2

Wahlpflichtbereiche Komplementärfach (compulsory elective modules)

2.2.2.a

Wahlpflichtbereich I (Einführung), Komplementärfach

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modulty
p
P/WP/W

CP

MP/TP/K
P

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 2

Einführung in die Alte Geschichte

Introduction to Ancient History

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 3

Einführung in die Mittelalterliche Geschichte

Introduction to Medieval History

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 4

Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte

Introduction to Modern and Contemporary History

WP

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.2.2.b

Wahlpflichtbereich II (Vertiefung), Komplementärfach

(Mit der Auswahl eines Vertiefungsmoduls mit 12 CP kann das im Titel gleichlautende Vertiefungsmodul mit 6 CP nicht mehr angewählt werden; siehe hierzu auch § 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer 2).

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modulty
p
P/WP/W

CP

MP/TP/K
P

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 7.1

Vertiefungsmodul Geschichte und Medien

History and Media

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.2

Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte

History of Eastern Europe

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.3

Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte

History of Western Europe

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.4

Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte

Latin American History

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.5

Vertiefungsmodul Vormoderne

Pre-Modern History

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 7.6

Vertiefungsmodul Moderne

Modern History

WP

12

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 8.1

Vertiefungsmodul Geschichte und Medien

History and Media

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.2

Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte

History of Eastern Europe

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.3

Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte

History of Western Europe

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.4

Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte

Latin American History

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.5

Vertiefungsmodul Vormoderne

Pre-Modern History

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.6

Vertiefungsmodul Moderne

Modern History

WP

6

MP

 

PL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3

Module und Prüfungsanforderungen im Studienfach mit Lehramtsoption

2.3.1

Ggf. Bachelorarbeit (Bachelor Thesis)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modulty
p
P/WP/W

CP

MP/TP/K
P

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS BA L

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor Thesis

P

12

MP

 

PL:1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3.2

Fachwissenschaft, Pflichtbereich Lehramtsoption (discipline study, compulsory modules)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modulty
p
P/WP/W

CP

MP/TP/K
P

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 1a

Einführung in das Studium der Geschichte

Introduction to Historical Science

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 2

HIS 2

Einführung in die Alte Geschichte

Introduction to Ancient History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 3

Einführung in die Mittelalterliche Geschichte

Introduction to Medieval History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 4

Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte

Introduction to Modern and Contemporary History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 5.1

Grundlagenmodul Vormoderne

Basic Module on Pre-Modern History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

HIS 5.2

Grundlagenmodul Moderne

Basic Module on Modern History

P

9

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.3.3

Fachwissenschaft, Wahlpflichtbereich Lehramtsoption (discipline study, compulsory elective modules)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modulty
p
P/WP/W

CP

MP/TP/K
P

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

HIS 8.1

Vertiefungsmodul Geschichte und Medien

History and Media

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.2

Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte

History of Eastern Europe

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.3

Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte

History of Western Europe

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.4

Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte

Latin American History

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.5

Vertiefungsmodul Vormoderne

Pre-Modern History

WP

6

MP

 

PL: 1

HIS 8.6

Vertiefungsmodul Moderne

Modern History

WP

6

MP

 

PL: 1

2.3.4

Fachdidaktik, Pflichtbereich (Subject didactics, compulsory modules)

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englisch

Modulty
p
P/WP/W

CP

MP/TP/K
P

Aufteilung
der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

FD 1.1a

Geschichtsbewusstsein und Erinnerungskultur

Public History for Teachers

P

3

MP

 

SL: 1

FD 1.2a

Konzepte historischen Lernens und Lehrens

Teaching History - Concepts

P

3

KP

 

PL: 1
SL: 1

FD 2.1a

Geschichte als Unterrichtsfach - Schulpraktikum: Vorbereitung POE

Teaching History - Preparing Practice

P

3

MP

 

PL: 1

FD 2.2a

Historische Lehr- und Lernprozesse planen, proben und untersuchen - Schulpraktikum: Begleitseminar

Teaching History - Analyzing Practice

P

3

MP

 

PL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

Zusätzlich zu den im AT enthaltenen Prüfungsformen können Leistungen in der folgenden Form durchgeführt werden:

1.

Kurzessay: schriftliche Erörterung einer im Rahmen einer Lehrveranstaltung erarbeiteten These oder Sachtext (jeweils mindestens 1 000 Wörter),

2.

Quelleninterpretation (mindestens 1 000 Wörter),

3.

Mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1-2 Seiten),

4.

Anfertigen einer Buchrezension (mindestens 1 000 Wörter),

5.

Veranstaltungsbezogene Protokollführung und -auswertung,

6.

Portfolio aus mehreren schriftlichen Übungsaufgaben (z.B. Exzerpte), bewertet wird die Gesamtleistung.


Anlage 4

Anlage 4: Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und
Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“

§ 1
Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

(1) Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren liegt vor, wenn die für das Bestehen der Prüfung mindestens erforderliche Leistung der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten ausschließlich durch Markieren oder Zuordnen der richtigen oder der falschen Antworten erreicht werden kann. Prüfungen bzw. Prüfungsfragen im Antwort-Wahl-Verfahren sind nur zulässig, wenn sie dazu geeignet sind, den Nachweis zu erbringen, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann. Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ist von einer Prüferin oder einem Prüfer gemäß § 27 AT BPO vorzubereiten. Die Prüferin oder der Prüfer wählt den Prüfungsstoff aus, formuliert die Fragen und legt die Antwortmöglichkeiten fest. Ferner erstellt sie oder er das Bewertungsschema gemäß Absatz 4 und wendet es im Anschluss an die Prüfung an. Der Abzug von Punkten innerhalb einer Prüfungsaufgabe im Mehrfach-Antwort-Wahlverfahren ist zulässig.

(2) Die Prüfungsfragen müssen zweifelsfrei verstehbar, eindeutig beantwortbar und dazu geeignet sein, die gemäß Absatz 1 Satz 2 zu überprüfenden Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten festzustellen. Die Prüferin oder der Prüfer kann auch einen Pool von gleichwertigen Prüfungsfragen erstellen. In der Prüfung erhalten Studierende aus diesem Pool jeweils unterschiedliche Prüfungsfragen zur Beantwortung. Die Zuordnung geschieht durch Zufallsauswahl. Die Gleichwertigkeit der Prüfungsfragen muss sichergestellt sein. Die Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung sind vorab festzulegen. Ferner sind für jede Prüfung

-

die ausgewählten Fragen,

-

die Musterlösung und

-

das Bewertungsschema gemäß Absatz 4

festzulegen.

(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte erzielt hat. Liegt der Gesamtdurchschnitt der in einer Prüfung erreichten Punkte unter 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Klausur auch bestanden, wenn die Zahl der von der Kandidatin oder dem Kandidaten erreichten Punkte die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer um nicht mehr als 15 Prozent unterschreitet. Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig.

(4) Die Leistungen sind wie folgt zu bewerten: Wurde die für das Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 erforderliche Mindestzahl der erreichbaren Punkte erzielt, so lautet die Note

-

„sehr gut“,

wenn mindestens 75 Prozent,

-

„gut“,

wenn mindestens 50 aber weniger als 75 Prozent,

-

„befriedigend“,

wenn mindestens 25 aber weniger als 50 Prozent,

-

„ausreichend“,

wenn keine oder weniger als 25 Prozent

der darüber hinaus erreichbaren Punkte erzielt wurden.

(5) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüft die Prüferin oder der Prüfer die Prüfungsaufgabe mit auffälliger Fehlerhäufigkeit unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen darauf, ob sie gemessen an den Anforderungen gemäß Absatz 2 Satz 1 fehlerhaft sind. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese Prüfungsaufgaben nachzubewerten oder bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil der Studierenden auswirken. Übersteigt die Zahl der auf die zu eliminierenden Prüfungsaufgaben entfallenden Punkte 20 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Prüfung insgesamt zu wiederholen; dies gilt auch für eine Prüfungsleistung, in deren Rahmen nur ein Teil im Antwort-Wahl-Verfahren zu erbringen ist.

(6) Besteht nur ein Teil einer Klausur aus Prüfungsaufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren, so gilt diese Anlage mit Ausnahme von Absatz 5 Satz 5, 2. Halbsatz nur für den im Antwort-Wahl-Verfahren erstellten Klausurteil.

§ 2
Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“

(1) Eine „E-Klausur“ ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme der offenen Fragen) computergestützt erfolgt. Eine „E-Klausur“ ist zulässig, sofern sie dazu geeignet ist nachzuweisen, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann; erforderlichenfalls kann sie durch andere Prüfungsformen ergänzt werden.

(2) Die „E-Klausur“ ist in Anwesenheit einer fachlich sachkundigen Person (Protokollführerin oder Protokollführer) durchzuführen. Über den Prüfungsverlauf ist eine Niederschrift anzufertigen, in die mindestens die Namen der Protokollführerin oder des Protokollführers sowie der Prüfungskandidatinnen oder Prüfungskandidaten, Beginn und Ende der Prüfung sowie eventuelle besondere Vorkommnisse aufzunehmen sind. Es muss sichergestellt werden, dass die elektronischen Daten eindeutig und dauerhaft den Kandidatinnen und Kandidaten zugeordnet werden können. Den Kandidatinnen und Kandidaten ist gemäß den Bestimmungen des § 24 Absatz 6 AT BPO die Möglichkeit der Einsichtnahme in die computergestützte Prüfung sowie in das von ihnen erzielte Ergebnis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie die Niederschrift sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu archivieren.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.