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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Studium im Praxisverbund Schiffbau und Meerestechnik (Fachspezifischer Teil) vom 23. März 2004

juris-Abkürzung:Sch/MeerTPraxVBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:23.03.2004
Gültig ab:01.09.2004
Gültig bis:31.08.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2005, 607
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule
Bremen für den Studiengang Studium im Praxisverbund Schiffbau und Meerestechnik
(Fachspezifischer Teil)
Vom 23. März 2004 *)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 23. Januar 2007 (Brem.ABl. 2008 S. 797)

2.

Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 15. März 2011 (Brem.ABl. S. 281)

3.

§ 2 und Anlage 1 geändert, § 4 aufgehoben, §§ 5 bis 8 werden §§ 4 bis 7 durch Ordnung vom 14. März 2012 (Brem.ABl. S. 213)

4.

§ 7 neu gefasst sowie Anlage 1 geändert durch Ordnung vom 20. März 2018 (Brem.ABl. S. 680)

Fußnoten

*)
{Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Ordnung vom 19. Mai 2020 (Brem.ABl. S. 889, 891) gilt folgende Regelung:
”Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2020 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach der in Absatz 2 genannten Bestimmung ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2024. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich anerkannt werden.”]
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