Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes vom 31. Mai 2011

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes

Veröffentlichungsdatum:01.07.2011 Inkrafttreten02.07.2011 Zuletzt geändert durch:Berichtigung vom 30.01.2013 (Brem.ABl. S. 67)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 647; 2013, S. 67
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes vom 31. Mai 2011 (Brem.ABl. 2011, S. 647; 2013, S. 67), zuletzt Berichtigung vom 30. Januar 2013 (Brem.ABl. S. 67)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: ImSchZustBek BR 2011
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ImSchZustBek BR 2011
Ausfertigungsdatum:31.05.2011
Gültig ab:02.07.2011
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 647; 2013, 67
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben
des Immissionsschutzes
Vom 31. Mai 2011
Zum 23.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung vom 30.01.2013 (Brem.ABl. S. 67)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Für die in der Anlage aufgeführten Aufgaben des Immissionsschutzrechts sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig, soweit die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nichts Anderes bestimmt .

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft . Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes vom 20 . November 2007 (Brem . ABl . S . 1193) außer Kraft .

Anlage

(zu § 1)

Zuständigkeiten des Immissionsschutzes

Abkürzungsverzeichnis

ASV

Amt für Straßen und Verkehr

BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BMU

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

EBA

Eisenbahn-Bundesamt

GAA

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

HBH

Hansestadt Bremisches Hafenamt

LBEG

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

SAFGJS

Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

SUBVE

Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

SWH

Senator für Wirtschaft und Häfen

ZLS

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Verzeichnis

Nr.

Rechtsgrundlage

Aufgabe

Behörde

1

Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

SUBVE

 

mit Ausnahme von

 

 

1.1

 

Aufgaben einschließlich nachträglicher Anordnungen nach § 17 betreffend

 

 

 

a)

der auf Volksfesten, Messen und Märkten betriebenen Anlagen

Ortspolizeibehörden

 

 

b)

der der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen

LBEG

 

 

c)

genehmigungsbedürftiger Anlagen der Nummern 1 bis 8.4 und 9 bis 10.25 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV und aller nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

GAA

1.2

§ 29a Absatz 1

Bekanntgabe von Sachverständigen für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen

im Einvernehmen mit SAFGJS

1.3

§ 40 Absatz 1 Satz 1

Beschränkung oder Verbot des Kraftfahrzeugverkehrs nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach § 47 Absatz 1 oder 2 dieses vorsehen

ASV

1.4

§ 40 Absatz 1 Satz 2

Zulassung von Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs,wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dieses erfordern

ASV im Einvernehmen mit SUBVE

1.5

§ 47 Absatz 1 und 3

Aufstellung und Vollzug von Luftreinhalteplänen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

1.6

§ 47 Absatz 2

Aufstellung und Vollzug von Plänen für kurzfristige Maßnahmen (Aktionspläne) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

1.7

§ 47c Absatz 1 und 4

Ausarbeitung und Überarbeitung von Lärmkarten

 

 

 

a)

für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

 

 

nachrichtlich:

 

 

 

b)

für Schienenwege (nicht private)

Bund (EBA)

1.8

§ 47d Absatz 1 und 7

Aufstellung von Lärmaktionsplänen und Festlegung von Maßnahmen sowie die Mitteilung der Informationen

 

 

 

a)

für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

 

 

b)

für den Flughafen Bremen

SWH

1.9

§ 52

Aufsicht über genehmigungsbedürftige Anlagen der Nummern 8.5 bis 8.15 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV

GAA

2

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

2.1

 

den auf Volksfesten, Messen und Märkten betriebenen Anlagen

Ortspolizeibehörden

3

Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

3.1

§ 12 Absatz 7

Bekanntgabe von Kalibrierstellen

SUBVE

3.2

§ 15a Absatz 2 Satz 1

Übermittlung der Berichterstattung an das BMU

SUBVE

4

Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

4.1

§ 7 Nummer 2

Anerkennung von Lehrgängen über Immissionsschutz-und Störfallbeauftragte

SUBVE

4.2

 

der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen

LBEG

5

Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub - 7. BImSchV

 

GAA

6

Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

6.1

§ 16 Absatz 1

Bewilligung von Ausnahmen an die Anforderungen bestimmter Kraft- oder Brennstoffe in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken

SUBVE

6.2

§ 16 Absatz 3

Bewilligung von Ausnahmen zur Begrenzung des Schwefelgehaltes

 

 

 

a)

bestimmter Kraft- oder Brennstoffe

SUBVE im Benehmen mit BAFA

 

 

b)

in Schiffskraftstoffen

HBH im Benehmen mit BAFA

6.3

§ 18 Absatz 2 und 3

Überwachung der an Bord von See- und Binnenschiffen verwendeten Schiffskraftstoffe

HBH

6.4

§ 18 Absatz 4

Berichterstattung

SUBVE

6.5

§ 19 Absatz 1

Einfuhr von Kraft- und Brennstoffen

SWH

7

Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

7.1

 

der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen

LBEG

8

Störfall-Verordnung - 12. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

8.1

 

der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen

LBEG

8.2

§ 14 Absatz 2 und 3 Satz 2

Übermittlungsbehörde

SUBVE

9

Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

9.1

§ 14 Absatz 2 und 3

Bekanntgabe von Kalibrierstellen

SUBVE

9.2

 

der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen

LBEG

10

Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV

 

SUBVE

 

mit Ausnahme von

 

 

10.1

 

nachrichtlich:

 

 

 

Schallschutz für Schienenwege (nicht private)

Bund (EBA)

10.2

 

Schallschutz für Straßen

ASV

11

Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

11.1

§ 10 Absatz 3

Bekanntgabe von Kalibrierstellen

SUBVE

12

Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV

 

GAA

13

Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV

 

GAA

14

Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV

 

GAA

15

Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV

 

SUBVE

 

mit Ausnahme von

 

 

15.1

 

nachrichtlich:

 

 

 

Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen für Schienenwege (nicht private)

Bund (EBA)

15.2

 

Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftigeRäume in baulichen Anlagen an Straßen

ASV

16

Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

16.1

 

der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen

LBEG

17

Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

17.1

§ 7 Absatz 3

Bekanntgabe von Kalibrierstellen

SUBVE

18

Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren - 28. BImSchV

 

GAA

19

Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen - 30. BImSchV

 

GAA

20

Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV

 

GAA

21

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV

 

GAA

 

mit Ausnahme von

 

 

21.1

§ 6 Absatz 1

Mitteilung von Marktüberwachungsmaßnahmen an das BMU

SAFGJS

21.2

§ 6 Absatz 2

nachrichtlich:

 

 

 

Meldung der benannten Stellen an das BMU

ZLS

21.3

§ 8 Nummer 1 und 2

Bestimmung weitergehender Regelungen und Ausnahmen

SUBVE

21.4

 

der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen

LBEG

22

Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV

 

SUBVE

 

mit Ausnahme von

 

 

22.1

 

Lärmkartierung

 

 

 

a)

für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

 

 

nachrichtlich:

 

 

 

b)

für Schienenwege (nicht private)

Bund (EBA)

23

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV

 

SUBVE

 

mit Ausnahme von

 

 

23.1

§ 1 Absatz 2

Zulassung des Verkehrs mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen

 

 

 

a)

im Gemeindegebiet der Stadt Bremen

ASV

 

 

b)

im Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

24

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV

 

SUBVE

 

mit Ausnahme von

 

 

24.1

§ 27 Absatz 1

Erstellung von Luftreinhalteplänen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

24.2

§ 28 Absatz 1

Erstellung von Plänen für kurzfristige Maßnahmen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

24.3

§ 30 Absatz 1 Nummer 3

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Luftreinhaltepläne für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven

24.4

§ 30 Absatz 5

Information über Durchführbarkeit und Inhalt spezifischer Pläne für kurzfristige Maßnahmen im Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.