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Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BremUVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008

Amtliche Abkürzung:BremUVPG
Ausfertigungsdatum:05.02.2008
Gültig ab:08.12.2006
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 47
Gliederungs-Nr:790-a-3
Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(BremUVPG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Anlage 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.11.2007 (Brem.GBl. S. 489)

2.

§§ 3, 4, Anlagen 1 und 3 geändert, Anlagen 2 und 4 aufgehoben durch Gesetz vom 22.06.2010 (Brem.GBl. S. 404)

3.

Anlage 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2014 (Brem.GBl. S. 780)

4.

§§ 1 bis 5 neu gefasst, § 6 aufgehoben, Anlagen 1 und 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.09.2018 (Brem.GBl. S. 421)1

5.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

1

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).

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