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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Veröffentlichungsdatum:21.09.2018 Inkrafttreten22.09.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 960
Bezug (Rechtsnorm)§ 38, § 40
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV) (Brem.ABl. 2018, S. 960)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:12.09.2018
Fassung vom:12.09.2018
Gültig ab:22.09.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 38 , § 40
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 960
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Bekanntmachung
des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen,
Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Aufgrund § 38 Absatz 1 Satz 4und § 40 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 7. Januar 2016 (Brem.GBl. S. 41) gibt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bekannt:

1.
Die Indexzahl mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der BremPPV (Bezugsjahr 2010 = Indexzahl 100) ab dem 1. Oktober 2018 zu vervielfältigen sind, beträgt 117,23.
Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehenden aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die nach Maßgabe der BremPPV für die Berechnung der Gebühr für die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises zugrunde zu legen sind.

Tabelle der aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Oktober 2018

Gebäudeart

aktuelle anrechenbare Bauwerte in € / m3

1.

Wohngebäude

132

2.

Wochenendhäuser

116

3.

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

178

4.

Schulen

169

5.

Kindertageseinrichtungen

151

6.

Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten

151

7.

Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten

176

8.

Krankenhäuser

197

9.

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

151

10.

Hallenbäder

163

11.

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19


11.1

bis 2 500 m3 Brutto-Rauminhalt

64

11.2

der 2 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m3

54

11.3

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m3

45

11.4

der 50 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

22

12.

konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

100

13.

konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

89

14.

mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt

135

15.

mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt

117

16.

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

97

17.

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

117

18.

Tiefgaragen

181

19.

Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude

47

20.

Gewächshäuser


20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

35

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

20

2.
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt seit dem 1. Juli 2018 6 244,54 Euro. Aus dem Betrag von 1,70 Prozent des Monatsgrundgehalts ergibt sich nach § 40 Absatz 5 Satz 3 und 4 der BremPPV dadurch ein Stundensatz von 107,00 Euro.

Bremen, den 12. September 2018

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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