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Gesetz über den Eigenbetrieb Performa Nord Eigenbetrieb des Landes Bremen (BremPerformaG) vom 21. Dezember 1999

Amtliche Abkürzung:BremPerformaG
Ausfertigungsdatum:21.12.1999
Gültig ab:01.01.2000
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1999, 309
Gliederungs-Nr:2040-n-1
Gesetz über den Eigenbetrieb Performa Nord
Eigenbetrieb des Landes Bremen
(BremPerformaG)
Vom 21. Dezember 1999

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 12 geändert durch Artikel 1 § 50 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

2.

§§ 2, 15 und 16 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2005 (Brem.GBl. S. 638)

3.

§§ 1 und 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.06.2009 (Brem.GBl. S. 183)

4.

mehrfach geändert, Inhaltsverzeichnis aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.12.2010 (Brem.GBl. S. 686)

5.

§ 2 geändert durch Gesetz vom 04.11.2014 (Brem.GBl. S. 456)

6.

§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.10.2018 (Brem.GBl. S. 431)

7.

mehrfach geändert, § 6 neu gefasst durch Gesetz vom 18.10.2022 (Brem.GBl. S. 690)

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