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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:16.10.2018 Inkrafttreten01.09.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 1013
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. 2018, S. 1013)"

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juris-Abkürzung: InfBRHBacfPO BR 2018
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:InfBRHBacfPO BR 2018
Ausfertigungsdatum:05.06.2018
Gültig ab:01.09.2018
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 1013
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik
(Fachspezifischer Teil)
Vom 5. Juni 2018
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 7. August 2018 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), den vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 641) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester oder ein Auslandssemester, die Bachelorarbeit und das Kolloquium.

(2) Eine Anmeldung zu dem Praxissemester bzw. Auslandssemester ist erst möglich, wenn

-

das Modul „Programmierung I“ oder „Programmierung II“ bestanden ist,

-

das Modul „Mathematik I“ oder „Mathematik II“ bestanden ist und

-

das Modul „Software Engineering I“ oder „Software Engineering II“

bestanden sind.

(3) Eine Anmeldung zum Projekt ist erst möglich, wenn das Praxissemester bzw. Auslandssemester absolviert worden ist.

(4) Im Zeugnis kann der Vermerk „Schwerpunkt Systemintegration“ angebracht werden, wenn die in Anlage 1 für das Schwerpunktstudium aufgeführten Module erfolgreich abgeschlossen wurden.

(5) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 210 Leistungspunkte (Credit Points, CP) erforderlich.

§ 2
Praktisches Studiensemester

(1) Das praktische Studiensemester findet in der Regel im vierten Semester statt. Es dauert mindestens 18 und höchstens 23 Wochen (Anwesenheit im Betrieb). Das Praxissemester wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(2) Alternativ zum Praxissemester kann auch ein Auslandsstudium absolviert werden. Für die Anerkennung des Auslandsstudiums müssen mindestens 15 Wochen Studienzeit und 18 CP aus Modulen, die den Themenfeldern der Informatik unmittelbar zuzuordnen sind, nachgewiesen werden. Das Auslandsstudium wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Das praktische Studiensemester bzw. das Auslandssemester wird von Lehrenden der Hochschule Bremerhaven begleitet, die die entsprechenden Anforderungen an Inhalte und Dokumentation vermitteln.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen sowie in Form des Entwurfs erbracht. Ein Entwurf ist die Erstellung eines Designs bzw. eines Modells und/oder einer Implementierung, die mit fachspezifischen Methoden entwickelt wird. Er kann auch in einer Gruppenarbeit erstellt werden.

(2) Eine Studienleistung kann in Form eines Berichts oder als Laborübung erbracht werden.

(3) Die Projektarbeit wird in der Regel im 6. und 7. Semester durchgeführt. Eine Gruppe von in der Regel 6 bis 10 Studierenden bearbeitet unter Leitung einer oder eines Lehrenden ein größeres praxisbezogenes Problem der Informatik über einen Zeitraum von zwei Semestern. Über die Strukturierung, den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen schriftlichen Bericht an und präsentieren die Ergebnisse im Rahmen einer Abnahme.

(4) Die Art der in den Modulen zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen regelt die Anlage 1.

§ 4
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium, in dem die Bachelorarbeit zu verteidigen ist.

(2) Das Thema der Bachelorarbeit kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer 156 Leistungspunkte erbracht hat.

(4) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 10 % aus der Note der Bachelorarbeit, zu 2,5 % aus der Note des Kolloquiums und zu 87,5 % aus dem nach den Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt der übrigen Modulnoten.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2018 in Kraft.

(2) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem Fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik vom 11. Dezember 2013 (Brem.ABl. S. 1435) ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können.

(3) Der Fachspezifische Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik vom 11. Dezember 2013 (Brem.ABl. S. 1435) tritt zum 31. August 2022 außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen der Bachelorprüfung

Prüf.-
nr.

Modul
Nr.

Sem

Modul

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

1.10

 

Programmieren I

 

 

K/E

0,7

10

11010

 

1

Programmieren I

6

 

 

 

 

11100

1.11

 

SWE I

 

 

K/E

1

5

11110

 

1

SWE I

4

 

 

 

 

11200

1.12

 

Mathematik I

 

 

K/PF

1

5

11210

 

1

Mathematik I

4

 

 

 

 

11300

1.13

 

Graphen und Endliche Automaten

 

 

K/PF

1

5

11310

 

1

Graphen und Endliche Automaten

4

 

 

 

 

11400

1.14

 

Einführung in die Informatik

 

 

PF/E

1

5

11410

 

1

Einführung in die Informatik

4

 

 

 

 

21000

2.10

 

Programmieren II

 

 

K/E

0,7

10

21010

 

2

Programmieren II

6

 

 

 

 

21100

2.11

 

SWE II

 

 

E/PF

1

5

21110

 

2

SWE II

4

 

 

 

 

21200

2.12

 

Mathematik II

 

 

K/PF

1

5

21210

 

2

Mathematik II

4

 

 

 

 

21300

2.13

 

Rechnerarchitektur

 

 

K/E/PF

1

5

21310

 

2

Rechnerarchitektur

4

 

 

 

 

21400

2.14

 

Infrastruktur

 

 

PF/E

1

5

21410

 

2

Infrastruktur

4

 

 

 

 

31000

3.10

 

Programmierung von Algorithmen & Datenstrukturen

 

 

E/R

1

5

31010

 

3

Programmierung von Algorithmen & Datenstrukturen

4

 

 

 

 

31100

3.11

 

Programmieren III

 

 

E/K/PF

1

5

31110

 

3

Programmieren III

4

 

 

 

 

31200

3.12

 

SWE III

 

 

E/PF

1

5

31210

 

3

SWE III

4

 

 

 

 

31300

3.13

 

Datenbanken I

 

 

V/K

1

5

31310

 

3

Datenbanken I

4

 

 

 

 

31400

3.14

 

Vernetzte Systeme

 

 

PF/E

1

5

31410

 

3

Vernetzte Systeme

4

 

 

 

 

31500

3.15

 

Theoretische Informatik

 

 

K/R/PF

1

5

31510

 

3

Theoretische Informatik

4

 

 

 

 

41000

4.10

4

Praxis- / Auslandssemester

 

 

 

 

30

41010
41020

 

4

Praxissemester,
Auslandssemester

2

B

 

 

 

51000

5.10

 

IT-Sicherheit

 

 

K/E

1

6

51010

 

5

IT-Sicherheit

4

 

 

 

 

51100

5.11

 

Parallel Programmierung

 

 

K/E/PF

1

6

51110

 

5

Parallel Programmierung

2

 

 

 

 

51200

5.12

 

Eingebettete Systeme

 

 

E/PF/K

1

9

51210

 

5

Eingebettete Systeme

6

 

 

 

 

51300

5.13

 

Datenbanken II

 

 

V/K

1

3

51310

 

5

Datenbanken II

2

 

 

 

 

61000

6.10

 

Projekt

 

 

P

1

15

61010

 

6+7

Projekt

8

 

 

 

 

61100

6.11

 

Mathematik III

 

 

K/PF

1

3

61110

 

6

Mathematik III

2

 

 

 

 

61200

6.12

 

Technikfolgenabschätzung

 

 

R/H

1

6

61210

 

6

Technikfolgenabschätzung

4

 

 

 

 

61300

 

5/6/7

Wahlpflicht

16

 

s. Modulhandbuch

1

24

71000

7.10

 

Studium generale

 

 

 

1

3

71010

 

7

Studium generale

2

 

 

 

 

79000

7.90

 

Bachelorarbeit & Begleitseminar

 

 

 

 

15

79010

 

7

Begleitseminar

2

 

 

 

 

79020

 

7

Bachelorarbeit

 

 

 

0,8

 

79030

 

7

Bachelorarbeit - Kolloquium

 

 

 

0,2

 

Wahlpflichtmodule
Als Wahlpflichtmodule (61300) können die in den Studiengängen Informatik und Wirtschaftsinformatik der Hochschule Bremerhaven angebotenen Module laut Modulhandbuch gewählt werden. Der aktuelle Katalog wird vor jedem Semester im Fachbereich bekannt gegeben. Auf Antrag können auch Module aus anderen Studiengängen der Hochschule Bremerhaven oder von anderen Hochschulen zugelassen werden.

Regelungen für den Zusatz „Schwerpunkt Systemintegration“ im Zeugnis
Module aus dem Schwerpunkt „Systemintegration“ werden im Modulhandbuch entsprechend gekennzeichnet. Wenn als Wahlpflichtmodule (61300) mindestens Module im Umfang von 18 CP mit der Kennzeichnung „Systemintegration“ erfolgreich absolviert wurden, kann auf Wunsch der bzw. des Studierenden der Zusatz „Schwerpunkt Systemintegration“ auf dem Bachelorzeugnis vermerkt werden.

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem:

Semester

SWS:

Semesterwochenstunden

SL:

Studienleistung

PL:

Prüfungsleistung

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

Schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)

M:

Mündliche Prüfung

R:

Schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

V:

Praktischer Versuch

E:

Entwurf

B:

Bericht zum Praktikum oder Auslandsstudium

PF:

Portfolioprüfungen


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