|
|
Anlage 2: Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. März 2018
Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)
Anzahl der regelmäßig belegten Plätze | maximaler Zuschuss pro Monat | ||
ab 28 regelmäßig belegter Plätze | 819,00 € | ||
ab 42 regelmäßig belegter Plätze | 1 227,00 € | ||
ab 56 regelmäßig belegter Plätze | 1 634,00 € | ||
ab 70 regelmäßig belegter Plätze | 2 044,00 € | ||
ab 84 regelmäßig belegter Plätze | 2 458,00 € |