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Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2: Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. März 2018

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Kinder und Bildung
Erlassdatum:17.10.2018
Fassung vom:17.10.2018
Gültig ab:09.11.2018
Gültig bis:14.01.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2: Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. März 2018

Anlage 2: Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. März 2018

Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)





Anzahl der regelmäßig belegten Plätze

maximaler Zuschuss pro Monat


ab 28 regelmäßig belegter Plätze

819,00 €



ab 42 regelmäßig belegter Plätze

1 227,00 €



ab 56 regelmäßig belegter Plätze

1 634,00 €



ab 70 regelmäßig belegter Plätze

2 044,00 €



ab 84 regelmäßig belegter Plätze

2 458,00 €




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