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Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2a: Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, incl. der Tariferhöhung um 3,02 % ab 1. April 2019

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Kinder und Bildung
Erlassdatum:17.10.2018
Fassung vom:17.10.2018
Gültig ab:09.11.2018
Gültig bis:14.01.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 2a: Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, incl. der Tariferhöhung um 3,02 % ab 1. April 2019

Anlage 2a: Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen,
incl. der Tariferhöhung um 3,02 % ab 1. April 2019


Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitungen (Ziffer 3.5, Absatz 2)





Anzahl der regelmäßig belegten Plätze

maximaler Zuschuss pro Monat


ab 28 regelmäßig belegter Plätze

843


ab 42 regelmäßig belegter Plätze

1.264


ab 56 regelmäßig belegter Plätze

1.684


ab 70 regelmäßig belegter Plätze

2.105


ab 84 regelmäßig belegter Plätze

2.532



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