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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:24.04.2012 Inkrafttreten01.03.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 30.09.2022Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 13.11.2018 (Brem.ABl. S. 1163; 2019, 419)
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 171

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juris-Abkürzung: HdlMBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HdlMBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Management im Handel
(Fachspezifischer Teil)
Vom 2. Februar 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 30.09.2022

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 19. April 2022 (BremABl. S. 321)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 13.11.2018 (Brem.ABl. S. 1163; 2019, 419)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 21. März 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Management im Handel in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 457) in der jeweils gültigen Fassung sowie mit Wirkung vom 15. Oktober 2011 die Neufassung des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Praktisches Studiensemester

Der Beginn des praktischen Studiensemesters im 5. Semester ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens neunzig Leistungspunkten zulässig; zusätzlich muss zwingend das Modul 5.1 ‚Praxisvorbereitung‚ erfolgreich abgeschlossen werden. Näheres zum praktischen Studiensemester regelt Anlage 2.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen sind in den im AT-BPO genannten Formen zu erbringen.

(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

(6) Studienleistungen werden

a)

in Form der Praxisberichte und der Präsentation der Praxisberichte,

b)

in Form des Projektberichts und der Präsentation des Projektberichts

erbracht.
Zu a) Die Praxisberichte sind schriftliche Arbeiten auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweisen:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

Die Präsentation der Praxisberichte erfolgt im Rahmen der Praxisnachbereitung.
Zu b) Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, dass Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1 und der Bachelorthesis.

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 90% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 und zu 10% aus der Note der Bachelorthesis.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2010/11 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2007 (Brem.ABl. S. 952), zuletzt geändert durch Ordnung vom 26. Januar 2010 (Brem.ABl. S. 363), außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Studierende, die das Studium an der Hochschule Bremen vor dem 1. September 2016 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach Anlage 1 in der bis zum 31. August 2016 gültigen Fassung ab. Diese Regelung gilt bis zum 29. Februar 2020. Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Bachelorprüfung noch nicht abgelegt haben, legen diese nach Anlage 1 in der ab 1. September 2016 gültigen Fassung ab mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden.

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen

 

SWS1

Cre-
dits2

Prüfungs- bzw.
Studienleistung
3

Modul 1.1 BWL - Grundfragen und Methoden

 

6

R oder KL

1.1.1 BWL - Grundfragen und Methoden

4

 

 

1.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.2 Externes Rechnungswesen / Steuern

 

6

KL

1.2.1 Externes Rechnungswesen

2

 

 

1.2.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

1.2.3 Steuern

2

 

 

1.2.4 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 1.3 Wirtschaftsmathematik und -statistik

 

6

KL

1.3.1 Wirtschaftsmathematik und -statistik

4

 

 

1.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.4 Internes Rechnungswesen / Controlling

 

6

KL

1.4.1 Internes Rechnungswesen

2

 

 

1.4.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

1.4.3 Controlling

2

 

 

1.4.4. Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 1.5 Wirtschaftsrecht

 

6

KL oder MP

1.5.1 Wirtschaftsrecht

4

 

 

1.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 2.1 Betriebliche Funktionen / Wissenschaftliches Arbeiten

 

6

 

2.1.1 Betriebliche Funktionen

2

 

KL oder R

2.1.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

2.1.3 Wissenschaftliches Arbeiten

2

 

HA

2.1.4 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 2.2 VWL

 

6

KL oder MP

2.2.1. VWL

4

 

 

2.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.3 Personalmanagement und Organisation

 

6

KL

2.3.1 Personalmanagement und Organisation

4

 

 

2.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.4 Angewandte Handelsinformatik

 

6

KL oder PF

2.4.1 Angewandte Handelsinformatik

2

 

 

2.4.2 Fallstudien Angewandte Handelsinformatik

2

 

 

2.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.5 Logistik und Distributionspolitik im Handel

 

6

KL oder MP

2.5.1 Logistik und Distributionspolitik im Handel

4

 

 

2.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 3.1 Handelsmarketing und spezifische Leistungsfaktoren

 

6

KL oder MP

3.1.1 Handelsmarketing und spezifische Leistungsfaktoren

4

 

 

3.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.2 Internationaler Handel

 

6

KL oder MP

3.2.1 Internationaler Handel

4

 

 

3.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.3 Handelscontrolling

 

6

KL

3.3.1 Handelscontrolling

2

 

 

3.3.2 Handelscontrolling - praktische Anwendungen

2

 

 

3.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.4 Interkulturelle Kommunikation / Projektmanagement

 

6

 

3.4.1 Interkulturelle Kommunikation

2

 

R oder KL

3.4.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

3.4.3 Projektmanagement

2

 

PA oder KL

3.4.4 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 3.5 Handelssprache Englisch I

 

6

KL

3.5.1 Handelssprache Englisch I

4

 

 

 

 

 

 

Modul 4.1 Management / Beschaffung

 

6

KL oder MP

4.1.1 Management

2

 

 

4.1.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

4.1.3 Beschaffung

2

 

 

4.1.4 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 4.2 Finanzwirtschaft

 

6

KL

4.2.1 Finanzwirtschaft

4

 

 

4.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.3 Marktforschung

 

6

PA oder KL

4.3.1 Marktforschung

4

 

 

4.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.4 Warenwirtschaftssysteme

 

6

KL oder PF

4.4.1 Warenwirtschaftssysteme

4

 

 

4.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.5 Handelssprache Englisch II

 

6

MP

4.5.1 Handelssprache Englisch II

4

 

 

 

 

 

 

Modul 5.1 Praxisvorbereitung

 

6

SL

5.1.1 Praxisvorbereitung

4

 

 

5.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Module 5.2 bis 5.4 Praxis

 

18

PB

Modul 5.5 Praxisnachbereitung

 

6

PR

5.5.1 Praxisnachbereitung

4

 

 

5.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 6.1 Schwerpunkt A

 

6

 

6.1.1 Modul 1

4

 

 

6.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.2 Schwerpunkt A

 

6

 

6.2.1 Modul 2

4

 

 

6.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.3 Schwerpunkt B

 

6

 

6.3.1 Modul 1

4

 

 

6.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.4 Schwerpunkt B

 

6

 

6.4.1 Modul 2

4

 

 

6.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.5 Bachelorprojekt

 

6

PROB

6.5.1 Bachelorprojekt

4

 

 

6.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.1 Schwerpunkt A

 

6

 

7.1.1 Modul 3

4

 

 

7.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.2 Schwerpunkt A

 

6

 

7.2.1 Modul 4

4

 

 

7.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.3 Schwerpunkt B

 

6

 

7.3.1 Modul 3

4

 

 

7.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.4 Schwerpunkt B

 

6

 

7.4.1 Modul 4

4

 

 

7.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.5 Bachelorthesis

 

6

BT

7.5.1 Bachelorthesis

4

 

 

 

 

 

 

Summe

157

210

 

 

 

SWS1

Cre-
dits2

Prüfungs- bzw.
Studienleistung
3

Schwerpunkte (Wahlpflichtmodule)4

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 1: Customer Relationship Management

 

 

 

Modul 6.6 Kundenorientierung im Handel

 

6

 

6.6.1 Kundenorientierung im Handel

4

 

KL oder MP

6.6.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.7 Data Mining: Anwendung von Marktforschungstechniken und Ableitung von CRM-Strategien

 

6

 

6.7.1 Data Mining: Anwendung von Marktforschungstechniken und Ableitung von CRM-Strategien

4

 

KL oder MP

6.7.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.6 Umsetzung eines ganzheitlichen CRM

 

6

KL oder MP

7.6.1 Umsetzung eines ganzheitlichen CRM

4

 

 

7.6.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.7 Rechtliche Grundlagen des CRM

 

6

KL oder MP oder R oder HA

7.7.1 Rechtliche Grundlagen des CRM

4

 

 

7.7.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 2: Supply Chain Management

 

 

 

Modul 6.8 Supplier Relationship Management (SRM)

 

6

KL oder MP

6.8.1 Supplier Relationship Management (SRM)

4

 

 

6.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.9 Methoden und Instrumente des Supply Chain Managements

 

6

KL oder MP

6.9.1 Methoden und Instrumente des Supply Chain Managements

4

 

 

6.9.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.8 Netzwerke und Kooperationen

 

6

R

7.8.1 Netzwerke und Kooperationen

4

 

 

7.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.9 Omni-Channel Trade

 

6

KL oder MP

7.9.1 Omni-Channel Trade

4

 

 

7.9.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 3: Corporate Management

 

 

 

Modul 6.10 Strategisches Handelsmanagement / Category Management

 

6

KL oder MP

6.10.1 Strategisches Handelsmanagement

2

 

 

6.10.2 Category Management

2

 

 

6.10.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.11 Standortmanagement im Handel

 

6

PF

6.11.1 Standortmanagement im Handel

4

 

 

6.11.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.10 Business Development

 

6

KL oder MP

7.10.1 Business Development

4

 

 

7.10.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.11 Steuerungssysteme im Handel

 

6

KL

7.11.1 Steuerungssysteme im Handel

4

 

 

7.11.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 4: Human Resource Management

 

 

 

Modul 6.12 Human Resource Management I: Operatives HRM

 

6

KL oder MP

6.12.1 Human Resource Management I: Operatives HRM

4

 

 

6.12.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.13 Mitarbeiterführung / Qualifizierung

 

6

 

6.13.1 Mitarbeiterführung

2

 

KL oder MP

6.13.2 Qualifizierung

2

 

HA oder R

6.13.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.12 Human Resource Management II: Strategisches HRM

 

6

KL oder MP

7.12.1 Human Resource Management II: Strategisches HRM

4

 

 

7.12.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.13 Arbeits- und Sozialrecht

 

6

KL

7.13.1 Arbeits- und Sozialrecht

4

 

 

7.13.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, BT - Bachelorthesis. Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts, PROB - Projektbericht.

3

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, BT - Bachelorthesis. Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts, PROB - Projektbericht.

4

Es müssen zwei Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen ausgewählt werden. Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen: Schwerpunkt 1 mit Schwerpunkt 2, Schwerpunkt 3 mit Schwerpunkt 4.

Anlage 2

Ergänzende Bestimmungen zum praktischen Studiensemester

1.

Ziele des Praktikums sind vor allem:

-

Verbindung von Studium und Praxis durch Überprüfung und Anwendung theoretisch gewonnener Kenntnisse,

-

Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen,

-

Erfahren der Berufswirklichkeit,

-

Ausüben selbständiger Tätigkeiten,

-

Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit

-

Anregung zur Reflexion über berufliche Qualifikationen,

-

Förderung der Flexibilität sowie der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,

-

Erkennen von Besonderheiten im betrieblichen Aufbau und Ablauf einschließlich des Führungs- und Arbeitsverhaltens.

2.

Voraussetzung für den Beginn des Praktikums sind 90 erreichte Leistungspunkte, wobei zusätzlich das Modul 5.1 ‚Praxisvorbereitung‚ zwingend zu absolvieren ist.

3.

Zeitliche Lage: Das Praktikum findet grundsätzlich im 5. Studiensemester statt.

4.

Dauer: Das Praktikum dauert mindestens 20 Wochen. Wird Urlaub oder sonstige freie Zeit gewährt, muss die Dauer entsprechend verlängert werden.

5.

Arbeitsstelle: Das Praktikum soll zusammenhängend in einem Betrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt werden. In besonderen Fällen ist eine Teilung in zwei Praxisstellen mit formlosem Antrag möglich.

6.

Ausbildungsvertrag: Zwischen Student oder Studentin und Unternehmen wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, entweder individuell formuliert oder den firmenüblichen Vorlagen entsprechend. Im Vertrag sollen der Zeitraum dieser Vollzeittätigkeit, der Aufgabenbereich, die Einsatzorte und das Entgelt genannt werden. Im Vertrag muss vermerkt sein, dass es sich um ein „studentisches Praktikum“ handelt. Eine Vertragskopie muss vor Beginn des Praktikums beim Zentrum für internationale Beziehungen und Praxiskontakte (ZIBP) mit Angabe von Firmenadresse und Ansprechpartner eingereicht werden.

7.

Praxisbericht: Die Anerkennung des Praktikums setzt eine Beurteilung der Leistungen des oder der Studierenden während des Praktikums voraus. Diese erfolgt unter anderem auf Grundlage des Praxisberichtes. Dieser Bericht muss vom Unternehmen unterschrieben werden und spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende abgegeben werden.

8.

Zeugnis/Bescheinigung: Die Studierenden sollen vom Unternehmen ein Zeugnis über ihr Praktikum ausgestellt bekommen. Zumindest ist eine Bescheinigung über Dauer und Bereich des Praktikums erforderlich.

9.

Beratung: Die Studierenden werden beraten, betreut und unterstützt vom Zentrum für internationale Beziehungen und Praxiskontakte und den jeweiligen Mentoren oder Mentorinnen. Mentor oder Mentorin kann jeder Lehrende sein.

10.

Ablauf: Vor Beginn des Praktikums weisen die Studierenden die Ausbildungsstelle durch Einreichen des Praktikumsvertrages nach. Die Genehmigung des Praktikumsplatzes wird durch eine E-Mail bestätigt. Während des Praktikums wird der Bericht nach Nummer 7 angefertigt. Dieser wird nach Abschluss des Praktikums von dem Mentor oder von der Mentorin mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.



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