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Kammerbeitrag 2019 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:06.12.2018 Inkrafttreten07.12.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 1169
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2019 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2018, S. 1169)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:03.12.2018
Fassung vom:03.12.2018
Gültig ab:07.12.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 1169
Kammerbeitrag 2019 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2019
der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 22. November 2018 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2019 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 29. November 2018 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 3. Dezember 2018

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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