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Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Sögestraße

Veröffentlichungsdatum:15.12.2017 Inkrafttreten20.12.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 20.12.2018 bis 31.12.2022Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:§ 5 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 607)
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 719

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juris-Abkürzung: InnBerSögeOG BR 2018
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:InnBerSögeOG BR 2018
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Sögestraße
Vom 12. Dezember 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 20.12.2018 bis 31.12.2022
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 5 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 607)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach § 4 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350 - 7130-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 27. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 280) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:

§ 1
Innovationsbereich

Auf den Flächen, die in Anlage 1 mit einer fettgedruckten roten Linie umrandet sind, wird ein Innovationsbereich eingerichtet. In Anlage 2 sind die im Innovationsbereich liegenden Grundstücke aufgeführt.

§ 2
Ziele und Maßnahmen

(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, die Sögestraße als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln.

(2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen,

1.

die Standortmarke mit werblichen Maßnahmen weiterzuentwickeln, insbesondere durch

a)

die Fortführung der einheitlichen Werbelinie,

b)

die Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftrittes,

c)

die Intensivierung der Präsenz in sozialen Netzwerken,

d)

die Werbung in gedruckten Medien und mit Hörfunkspots;

2.

die einheitliche Winterbeleuchtung im Innovationsbereich durchzuführen;

3.

imageprägenden Veranstaltungen zu entwickeln;

4.

die Sauberkeit durch zusätzliche Reinigungen zu verbessern,

5.

die Sicherheit zu verbessern, insbesondere durch

a)

die Beschäftigung eines Ansprechpartners,

b)

das Anbieten von Seminaren für Mitarbeiter;

6.

ein Gestaltungskonzept weiter zu entwickeln, insbesondere für

a)

die Standorte von Fahrradständern, Plakatierungen, Aufstellern und Werbefahnen,

b)

die Standorte von öffentlicher Möblierung,

c)

die Beschilderung im Straßenraum;

7.

die temporäre Begrünung durch das Aufstellen einheitlicher Pflanzgefäße herzustellen;

8.

die Belange des Innovationsbereiches gegenüber der Verwaltung und Politik zu vertreten, insbesondere bei

a)

der Überprüfung der Standorte der Beschilderung und der Stadtmöblierung,

b)

der Reinigung von Schildern und Laternen,

c)

Sondernutzungen.


§ 3
Aufgabenträger

Aufgabenträger ist die CS City-Service GmbH, Bremen.

§ 4
Standortausschuss

Dem Standortausschuss gehören ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Ortsamtsleiter des Ortsamtes Mitte - Östliche Vorstadt, sowie der Beiratssprecher des Beirates Mitte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil.

§ 6
Verwaltungspauschale

Als Pauschale für den Verwaltungsaufwand wird ein Betrag in Höhe von 1 Prozent der tatsächlich eingegangenen Zahlungen festgesetzt.

§ 7
Geltungsdauer

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Bremen, den 12. Dezember 2017

Der Senat

Anlage 1

zu § 1

Link auf Abbildung

Anlage 2

zu §1

Lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstücks-
kennzeichen

Straße

Hausnummer

Teilung

1

Altstadt 4

805/1

Sögestraße

62-64a

 

2

Altstadt 4

804/1

Sögestraße

60

55,31%

3

Altstadt 4

803/2

Sögestraße

58

44,66%

4

Altstadt 4

802/4

Sögestraße

56

 

5

Altstadt 4

801/3

Sögestraße

54

 

6

Altstadt 4

800/10

Sögestraße

50-52

 

7

Altstadt 4

799/1

Sögestraße

48

 

8

Altstadt 4

798/4

Sögestraße

46

 

9

Altstadt 4

796/1

Sögestraße

42-44

 

10

Altstadt 4

795/1

Sögestraße

40

 

11

Altstadt 4

783/5; 794/1

Sögestraße
Carl-Ronning-Straße

36-38
3

 

12

Altstadt 4

793/1

Sögestraße

34

 

13

Altstadt 4

788/1

Sögestraße

30-32

 

14

Altstadt 4

749/4

Sögestraße

22-28

50%

15

Altstadt 4

745/4

Sögestraße

18-20

50%

16

Altstadt 4

744/1

Sögestraße

16

 

17

Altstadt 4

123/1; 123/2

Sögestraße

1

 

18

Altstadt 4

122

Sögestraße

3

 

19

Altstadt 4

121

Sögestraße

5

 

20

Altstadt 4

120

Sögestraße

7

 

21

Altstadt 4

119

Sögestraße

9

 

22

Altstadt 4

118/1; 118/2

Sögestraße

9a

 

23

Altstadt 4

117

Sögestraße

11

 

24

Altstadt 4

115

Sögestraße

15

 

25

Altstadt 4

113/1

Sögestraße

17-19

 

26

Altstadt 4

138

Sögestraße

21

 

27

Altstadt 4

146/2

Sögestraße

23

 

28

Altstadt 4

159

Sögestraße

25

 

29

Altstadt 4

160/3

Sögestraße

27

 

30

Altstadt 4

161/3

Sögestraße

29

 

31

Altstadt 4

163/2

Sögestraße

31-33

87,03%

32

Altstadt 4

164; 213/22;
213/24;
213/28; 213/26

Sögestraße

35

 

33

Altstadt 4

165/1

Sögestraße

37-39

 

34

Altstadt 4

167/2

Sögestraße

41

 

35

Altstadt 4

168/2; 213/29

Sögestraße

43

 

36

Altstadt 4

169/1; 213/30

Sögestraße

45

 

37

Altstadt 4

170/24

Sögestraße

47-51

 

38

Altstadt 4

702/1; 480/25;
480/27;
698/6; 698/7;
698/8;
698/9; 698/11

Sögestraße

2

20,40%


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