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Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage (SGB II, SGB XII und AsylbLG, soweit es um Wohnraum außerhalb der ZASt und der Gemeinschaftsunterkünfte geht)

Bedarfe für die Unterkunft und Heizung

Kurzbeschreibung

Die Kosten der Unterkunft gehören zu den grundlegenden Bedarfen, die bei Bedürftigkeit durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu decken und abzusichern sind. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft soll sich insgesamt sozialverträglich und wirtschaftlich gestalten. Bei der Entscheidung über die Bewilligung von leistungsrechtlich angemessenen Kosten der Unterkunft sind die Gesamtumstände der Leistungsberechtigten und die Situation am Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Welche Grundsätze für die Bewilligung von Leistungen für die Unterkunft in der Stadt Bremen gelten, wird insbesondere durch Verwaltungsanweisung geregelt.

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