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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ an der Universität Bremen vom 8. Juni 2015

juris-Abkürzung:WIngElekITMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:08.06.2015
Gültig ab:20.07.2015
Gültig bis:30.09.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 922
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
„Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“
an der Universität Bremen
Vom 8. Juni 2015*)

Änderungshistorie

Änderungen:

1.

mehrfach geändert durch Ordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 105)1)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absatz 2 und 3 der Prüfungsordnung vom 10. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 711, 714) gilt folgende Regelung:
”(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/2021 ihr Studium aufgenommen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag muss bis zum 15. November 2020 beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.
((3) Die Prüfungsordnung vom 8. Juni 2015, geändert am 23. Januar 2019, tritt zum 30. September 2024 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2024 ihr Studium noch nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]
1)

[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 105) gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20 ihr Studium im Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen und nach Absolvieren des Masterprojekts bereits das Prüfungsverfahren im Modul Masterarbeit begonnen haben, beenden das Modul Masterarbeit nach der Prüfungsordnung vom 8. Juni 2015.
(3) Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen und nach Absolvieren des Masterprojekts noch nicht das Prüfungsverfahren im Modul Masterarbeit begonnen haben, können das Modul auf Antrag nach den geänderten Regelungen belegen und abschließen.”]

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