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Änderungen:
mehrfach geändert durch Ordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 105)1)
[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 105) gilt folgende Regelung:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20 ihr Studium im Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen und nach Absolvieren des Masterprojekts bereits das Prüfungsverfahren im Modul Masterarbeit begonnen haben, beenden das Modul Masterarbeit nach der Prüfungsordnung vom 8. Juni 2015.
(3) Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen und nach Absolvieren des Masterprojekts noch nicht das Prüfungsverfahren im Modul Masterarbeit begonnen haben, können das Modul auf Antrag nach den geänderten Regelungen belegen und abschließen.”]