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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ (Vollfach) der Universität Bremen vom 23. Februar 2012

juris-Abkürzung:WiInguaVollBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:23.02.2012
Gültig ab:01.10.2012
Gültig bis:30.09.2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 671
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ (Vollfach) der Universität Bremen
Vom 23. Februar 2012*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 2, Anlage 1 und Anlage 2 geändert durch Artikel 1 der Ordnung vom 17.04.2013 (Brem.ABl. S. 616, 664)

2.

mehrfach geändert durch Ordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 102)1)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 9 Absatz 3 der Ordnung vom 10. Juni 2020 (Brem.ABl. 558, 562) gilt folgende Regelung:
”(3) Die Prüfungsordnung vom 23. Februar 2012, zuletzt geändert am 23. Januar 2019 tritt zum 30. September 2025 außer Kraft. Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt ihr Studium noch nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]
1)

[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. 102) ist folgende Regelung zu beachten:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20 im Bachelorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen haben, werden in die vorliegende geänderte Prüfungsordnung überführt. Über die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.”]

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