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Änderungen
§ 2, Anlage 1 und Anlage 2 geändert durch Artikel 1 der Ordnung vom 17.04.2013 (Brem.ABl. S. 616, 664)
mehrfach geändert durch Ordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 102)1)
[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 23. Januar 2019 (Brem.ABl. 102) ist folgende Regelung zu beachten:
”Artikel 2
(1) Diese Änderungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20 im Bachelorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik“ vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen haben, werden in die vorliegende geänderte Prüfungsordnung überführt. Über die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.”]